Baureinigung, Quellmoor 24 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 021-21 JD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baureinigung, Quellmoor 24
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg beabsichtigt die Einrichtung einer schulbauintegrierten Institution, die einen Bildungs-, Beratungs- und Freizeitort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbietet. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung und den Umbau eines Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung durch einen Anbau. Die Gesamtnutzungsfläche der Baumaßnahme beträgt ca. 3.085 m². Die Baustelle ist über die Straße Quellmoor über eine Torzufahrt unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar sowie belieferbar.
Quellmoor 24, 21149 Hamburg
Fensterelemente, Kunststoff, teilw. Raffstore- bzw. Rolladenkasten
550 m²
Alu - PR-Fassade
55 m²
Oberlichtkuppeln, versch. Größen
13 Stk
Außentüren, Glas/Stahlblech
75 m²
Innentüren, div. Formate
186 Stk
Wandfliesen
355 m²
Bodenbelag Linoleum
2.900 m²
Bodenbelag Fliese
255 m²
Bodenbelag Estrich
45 m²
Bodenbelag Betonwerkstein
170 m²
Div. Sanitärobjekte
69 Stk
Div Ein- und Anbauleuchten, Deckenanbauten
1.185 Stk
Einbau-Teeküchen
5 Stk
Vitalküche
1 Stk
Heizkörper
153 Stk
Zwischenreinigung
1 Psch
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2021 bis Oktober 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baureinigung, Quellmoor 24
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]