2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50880
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung
Ort: Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Entsorgung Spülgut aus Hochdruch-Wasserstrahlverfahren
Ort: Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Entsorgung Spülgut aus Hochdruch-Wasserstrahlverfahren
Aufgrund des notwendigen Einsatzes eines Hochdruck-Wasserstrahlverfahrens bei der Entfernung eines Dämmers aus einem Stahlschutzrohr wurden die zwei darin befindlichen PE-Rohre einer Wasserleitung gezielt zerstört. Da das Spülgut, nach erfolgter Analytik, in dieser Zusammensetzung nicht wie geplant über die Zwischenlagerflächen entsorgt werden kann, ist die Anordnung einer Zwischenlagerung sowie der finalen Entsorgung durch den gebundenen AN erforderlich.
Bei Erstellung der Ausschreibung musste der AG bei der Spezifikation des Dämmers im Stahlschutzrohr von dafür üblichen Festigkeiten ausgehen. Damit wäre ein mechanischer Abtrag möglich gewesen.
Eine Beprobung der Ist-Festigkeiten war infolge der Unzugänglichkeit des unterirdisch kreuzenden Rohres in Innenstadtlage unmöglich. Durch das geänderte Bauverfahren kommt es zum Anfall von Spülgut, das fachgerecht entsorgt werden muss.
Für den AG war dies trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar.