2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50880
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 2405 Optimierung Grundwasserableitung
Ort: Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Einsatz eines Hochdruck-Wasserstrahlverfahrens zur Entfernung des Dämmers im Stahlschutzrohr unterhalb der Maximilianstraße
Ort: Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Einsatz eines Hochdruck-Wasserstrahlverfahrens zur Entfernung des Dämmers im Stahlschutzrohr unterhalb der Maximilianstraße
Infolge neuer geotechn./ hydrogeolog. Erkenntnisse entstanden aus der Weiterentwicklung der AP umfangreiche Anpassungen der Bauwasserhaltung. Aufgrund der im Rahmen der Baugrunderkundung im Bereich Hp Marienhof vorgefundenen Grundwassermengen war die Herstellung einer weiteren Grundwasserleitung erforderlich.
Bei Erstellung der Ausschreibung musste der AG bei der Spezifikation des Dämmers im Stahlschutzrohr von dafür üblichen Festigkeiten ausgehen. Eine Beprobung der Ist-Festigkeiten war infolge der Unzugänglichkeit des unterirdisch kreuzenden Rohres in Innenstadtlage unmöglich.
Der AN hat die vertraglich zugehörige Leistungsposition für eine Festigkeit von 3,0MN/m² kalkuliert. Bei dieser Festigkeit wäre ein mechanischer Abtrag möglich gewesen.
Der Dämmer wies eine deutlich höhere Ist-Festigkeiten auf, die durch Betondruckfestigkeitsprüfungen bestätigt wurden. Erst mit einer weiteren Umstellung auf Höchstdruckwasserstrahlen gelang es, den Dämmer aus dem Stahlschutzrohr zu entfernen.