Unified Jira Confluence Plattform 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unified Jira Confluence Plattform 2022-2026
Das Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung für eine Jira Confluence Plattform inklusive Managed Hosting Leistungen und Atlassian Software Lizenzen für die Laufzeit von vier Jahren. Ergänzend zu den Software Lizenzen und die Managed Hosting Plattform besteht der Bedarf für Unterstützungsleistungen wie Beratung und Schulung während dieser Vertragslaufzeit.
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin Für die elektronische Lieferung der Software Lizenzen: [gelöscht].
Das Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von einer Jira Confluence Plattform inklusive Managed Hosting Leistungen und Atlassian Software Lizenzen für die Laufzeit von vier Jahren. Ergänzend zu den Software Lizenzen und die Managed Hosting Plattform besteht der Bedarf für Unterstützungsleistungen wie Beratung und Schulung während dieser Vertragslaufzeit.
In der gematik IT-Strategie ist der Einsatz von geschäftsprozessunterstützenden Anwendungen fest verankert, bei Standardprodukten basierend auf "Software As A Service", unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte.
Es sollen folgende Leistungen beschafft werden:
1. Betreibergehostete Plattform
- im europäischen Wirtschaftraum
- vom Hersteller Atlassian zertifiziert
- gewährleistet Fortführung und Integration der in der gematik vorhandenen Atlassian-Lizenzen mit dem oben beschriebenen "Data Center"-Lizenz Modell. Dies ermöglicht die flexible Zusammenarbeit zwischen der gematik und Externen (wie Hersteller, Krankenkassen, IT-Dienstleister etc.).
2. Atlassian Software Lizenzen, die sog. Core Produkte
3. Atlassian Software Add-on Produkte, die eine Reihe von wesentlichen Funktionserweiterungen vornehmen, sowohl zur Erhöhung der Sicherheit als auch zur Reduzierung manueller Arbeitsschritte ermöglichen.
4. nach Bedarf softwarebezogene Unterstützungsleistungen, wie Beratung und Support bei Migration, Implementierung und Schulung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe kreuzwerker GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://kreuzwerker.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de