ukb - Beschaffung von Beatmungs- und Narkosegeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-20 (200) BER (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Abschnitt II: Gegenstand
ukb - Beschaffung von Beatmungs- und Narkosegeräten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Beatmungs- und Narkosegeräte für die Einleitungen und OP Säle des zentral OPs im Unfallkrankenhaus Berlin. Die Geräte müssen je nach Einsatzort unterschiedliche technische Anforderungen erfüllen, welche in der Leistungsbeschreibung im Detail erläutert werden.
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH Warener Straße 7 12683 Berlin
Variante 1 (Anästhesiearbeitsplatz Standard) beschreibt ein mobiles Gerät. In Variante 2 (Anästhesiearbeitsplatz Advanced) wird ein deckenhängendes Gerät beschrieben. Bei dem deckenhängenden Gerät muss die Möglichkeit bestehen, das Gerät ohne großen Aufwand mobilisieren zu können.
Insgesamt sollen 29 Geräte der Variante 1 und 5 Geräte der Variante 2 beschafft werden. Die Geräte werden sukzessive nach Bedarf abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ukb - Beschaffung von Beatmungs- und Narkosegeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.draeger.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRPJ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).