Erneuerung und Betrieb des Kommunikationssystems der BSR Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002084

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de/8248.html

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung und Betrieb des Kommunikationssystems der BSR

Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002084
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32524000 Fernmeldesystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Stadtreinigung

Ringbahnstraße 96

12103 Berlin

Leistungsorte sind die Standorte des Auftraggebers (AG) in Berlin und im Umland von Berlin.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erneuerung und der Betrieb des Kommunikationssystems der BSR. Das Vergabeverfahren umfasst die Ausschreibung einer neuen Kommunikationslösung, verbunden mit entsprechenden Dienstleistungen für die Projektimplementierung sowie die anschließende Service- und Betriebsleistung für das Kommunikationssystem im Sinne eines "Managed Service".

Beschaffung einer Nachfolgelösung für das bestehende Kommunikationssystem der BSR.

Der Auftragsgegenstand setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

-Kauf von Komponenten (Hardware + Software)

-Lieferung und Einrichtung der Systeme und Endgeräte

-Durchführung eines "Managed Service" für das neu zu beschaffende Kommunikationssystem

-Durchführung von Dienstleistungen (Beratung, Projektarbeit)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Nach Ablauf von 5 Jahren (60 Monaten) erhält der Auftraggeber (AG) das Recht, die "Managed Service-Leistung zweimalig um jeweils 1 Jahr (12 Monate) zu verlängern. Der AG informiert den Auftragnehmer (AN) spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit über die Inanspruchnahme einer Verlängerung um jeweils 12 Monate.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 212-558540

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/S 212-558540
Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung und Betrieb des Kommunikationssystems der BSR

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung der Angebote sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
32524000 Fernmeldesystem
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Leistungsorte sind die Standorte des Auftraggebers (AG) in Berlin und im Umland von Berlin.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Eine zusätzliche IT-Lösung (Middleware), die als Schnittstellen-System zwei bereits vorhandene TK-Lösungen miteinander verbindet.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Nach Ablauf von 5 Jahren (60 Monaten) erhält der Auftraggeber (AG) das Recht, die "Managed Service-Leistung zweimalig um jeweils 1 Jahr (12 Monate) zu verlängern. Der AG informiert den Auftragnehmer (AN) spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit über die Inanspruchnahme einer Verlängerung um jeweils 12 Monate.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die neue Lösung (Middleware) stellt eine Suite an Lösungsansätzen bereit, die bei der BSR durchgängig zum Einsatz kommen und in allen Bereichen eine deutliche Funktionsverbesserung hervorrufen werden. Allen voran die Integration zweier Telefonie-Clients unter Verwendung synchroner Präsenzinformationen sowie der Telefonbuchsuche und der Click-to-Call-Funktion, so dass einer der Telefonie-Clients fast unsichtbar im Hintergrund laufen kann.

Weiterhin ermöglicht die neue Lösung eine effektivere Verwendung der Softphone-Funktionen am PC sowie den Verzicht auf Telefonendgeräte an vielen Arbeitsplätzen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die technischen Gründe liegen in einem neuen Bedarf an einer Spezialanwendung zur Integration verschiedener bereits vorhandener TK-Lösungen. Beide Lösungen verfügen von Haus aus nicht über geeignete Schnittstellen zueinander, um die gesamte Leistungsfähigkeit beider Systeme im Zusammenspiel sicherzustellen. Um diese gesamte Leistungsfähigkeit sicherstellen zu können, bedarf es eines Schnittstellensystems (Middleware), welches nunmehr beschafft wurde, um beide Systeme sinnvoll nutzen zu können.Ohne die Beschaffung der neuen Lösung (Middleware) entstünden Fehlinvestitionen für das eine oder andere vorhandene TK-System, da die TK-Systeme gemeinsam und übergreifend nicht genutzt werden könnten. Die Middleware, wie sie für die BSR beschafft wurde, ist erst seit September 2021 (Start der Vermarktung) verfügbar. Durch die Auftragsänderung kommt es zu keinem Wechsel des Auftragnehmers.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR