Erstellung des „Stadt & Umland - Atlas“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000423
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung des „Stadt & Umland - Atlas“
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines Stadt & Umland – Atlas. Dieser hat die Funktion wesentliche räumliche Entwicklungsprozesse und Tatbestände – Ländergrenzen übergreifend - in Kartenform anschaulich darzustellen. Der Stadt & Umland - Atlas soll anschließend die fachliche Grundlage für einen Zukunftsbildprozess zur Aktualisierung des Räumlichen Leitbildes Hamburg darstellen. Endprodukt der Beauftragung stellte eine PDF-Publikation und die Bereitstellung von Datensätzen für die anschließende Veröffentlichung als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg dar. Die Veröffentlichung als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg wird durch den LGV vorgenommen.
Hamburg ist Kern eines dynamischen Agglomerationsraumes. Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen mit den Nachbargemeinden und -kreisen sind vielfältig und reichen von Pendlerbeziehungen über die gemeinsame Nutzung der Daseinsvorsorgeeinrichtungen und Infrastrukturen bis hin zur alltäglichen Freizeitgestaltung.
Um die zeitlichen und lokalen Entwicklungen und Dynamiken nachvollziehbar und räumliche Muster im Agglomerationsraum in einer Reihe von Karten sichtbar zu machen, beabsichtigt die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) den Auftrag für einen Stadt & Umland - Atlas vergeben. Der Stadt & Umland - Atlas soll umfassende Kartensammlungen, grafische Darstellungen und textliche Erläuterungen zu wesentlichen Themen der räumlichen Entwicklung für die Stadt Hamburg und ihren engeren Verflechtungsraum beinhalten. Dabei wird angestrebt, Charakteristika, Entwicklungsdynamiken sowie räumliche Muster (z.B. Siedlungsachsen oder den Biotopverbund), welche sich über die administrativen Grenzen hinaus erstrecken, herauszuarbeiten.
Der Stadt & Umland - Atlas soll in neuer Weise an die Ziele des SUBURBIA Atlas (Veröffentlichung 2013) anknüpfen und diesen weiterentwickeln.
Neben der PDF-Publikation ist eine Veröffentlichung der Kartendarstellungen als Open Data und Integration in die Urban Data Platform Hamburg (http://www.urbandataplatform.hamburg/) und damit ggf. auch in die Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg (Geoportal der MRH) von Anfang an einzuplanen. Der Atlas ist dabei als ein „lebendes Werk“ zu verstehen, welches in den kommenden Jahren durch weitere Daten (durch die Fachbehörden) angereichert werden soll. Die Veröffentlichung der Kartendarstellungen als Open Data wird durch den LGV vorgenommen. Der AN soll die Datensätze erarbeiten und bereitstellen.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren führt die Finanzbehörde Hamburg durch.
Der Auftrag beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Die Leistung ist innerhalb von 14 Monaten nach Zuschlagserteilung – voraussichtlich zum 30.10.2023 – zu erbringen. Verlängerungen darüber hinaus sind nach vorheriger Rücksprache mit der AG möglich, jedoch ohne Erhöhung des Honorars/der Kostenerstattung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters/Bieterin vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen
2) Schriftliche Darstellung des Unternehmens: Dem Angebot ist eine schriftliche Darstellung des Unternehmens unter den in Ziffer 1.7 der Leistungsbeschreibung benannten Gesichtspunkten beizufügen.
3) Referenzen: Eine Liste mit mindestens drei Referenznachweisen (maximal 5 Referenznachweise) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre ist einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils, Auftragsjahr und -umfang, AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, jährlicher Auftragswert, ggf. Endprodukte (Kartenbeispiele/Broschüren), Projektbeschreibung (Herangehensweise, Ansätze, Umsetzungsschritte und Konzept der Bieter:innen zur Lösung der Aufgabe, falls zutreffend: Besondere Herausforderungen bei der Umsetzung oder Konzeptionsarbeit, Darstellung und Begründung der gewählten Methoden und empirischen und/oder statistischen Verfahren).
Die Angaben werden von der Vergabestelle vertraulich behandelt. Die Darstellungen aller Referenzen sollte maximal 5 DIN A 4 Seiten umfassen. Bilddarstellungen, verdeutlichende Broschüren und Karten sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Es ist erforderlich, dass mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beigefügt wird (siehe Ziffer 1.6. der Leistungsbeschreibung.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Bitte beachten Sie § 12 des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bieter:innen auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bieter:innen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bieter:innen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.