Auskunfts- und Schutzdienste für die Landesfunkhäuser in Hannover, Kiel und Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022-011EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auskunfts- und Schutzdienste für die Landesfunkhäuser in Hannover, Kiel und Schwerin
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste
Los 1: Landesfunkhaus Hannover, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Hannover beträgt ca. 32.000 qm.
Los 2: Landesfunkhaus Kiel, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Kiel beträgt ca. 13.000 qm.
Los 3: Landesfunkhaus Schwerin, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Schwerin beträgt ca. 16.600 qm.
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Niedersachsen
NDR Landesfunkhaus Niedersachsen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 30196 Hannover
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Es besteht eine fünfmalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Schleswig-Holstein
NDR Landesfunkhaus Schleswig-Holstein Schlossplatz 3 24103 Kiel
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Es besteht eine fünfmalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
NDR Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern Schlossgartenalle 61 19061 Schwerin
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Es besteht eine fünfmalige Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft:
Dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist,
Dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in §123 GWB
aufgezählten Tatbestände bekannt sind, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, dass wir seine
Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben,
Dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung
in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
Dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung
auch nicht droht, insbesondere dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von
§ 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach§21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße
von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
Dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen, dass Personen,
deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten
5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragsvergaben ist die Erklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied bzw.
Unterauftragnehmer gesondert vorzulegen. Ansonsten kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren
ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYHJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]