Hauptkirche St.Jacobi, Hamburg, Sanierung Außenhaut, Innenrenovierung, Modernisierung, Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptkirche St.Jacobi, Hamburg, Sanierung Außenhaut, Innenrenovierung, Modernisierung, Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Die Kirchengemeinde der Hauptkirche St. Jacobi in Hamburg beabsichtigt die Sanierung der Außenhaut, die Innenrenovierung und Modernisierung der Hauptkirche St. Jacobi in Hamburg. Die zu vergebende Leistung umfasst Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) sowie in geringem, Umfang Planungsleistungen gemäß § 39 (Freianlagen).
Hamburg
Das Bauvorhaben umfasst mit den geplanten Sanierungs-, Modernisierung-, Umnutzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an dem Gebäude und der bedeutenden historischen Ausstattung sehr verschiedenartige Maßnahmen:
1. Sanierung der Außenhaut und des Dachtragwerks
2. Sanierung der Inneren Raumschale der Kirche
3. Modernisierung der Anbauten an Nord- und Südseite
4. Restaurierung der Orgeln
5. Restaurierung der sakralen Kunstwerke
Der Kostenrahmen beträgt:
KG 200: [Betrag gelöscht] EUR
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR
KG 500: [Betrag gelöscht] EUR
KG 600: [Betrag gelöscht] EUR
(alle Angaben brutto).
Die Umsetzung der Maßnahme ist einem zeitlichen Rahmen von 9 Jahren (2022 - 2030) vorgesehen.
1. Verlängerung der Planung- und Bauzeit und/oder der Frist zur Übergabe an den Nutzer und zur Inbetriebnahme.
2. Verlängerung im Fall weiterer Leistungen über das genannte Datum oder die beschriebenen Leistungen hinaus.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die frist- und formgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und die unter Ziffer III.1 festgelegten Mindestkriterien erfüllen, diejenigen max. 5 Bewerber aus, die er zur Einreichung eines Angebots auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Projektreferenzen gem. Ziffer III 1.3, welche wie folgt mit Punkten bewertet werden.
1. Komplexität (bezogen auf die Honorarzonen gemäß § 35 HOAI)
HZ 1 o. 2 = 0 Pkt.
HZ 3 o. 4 = 1 Pkt.
HZ 5 = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 1,0
2. Projektart
Sonstige Bauten = 0 Pkt.
Kirchen/Sakralbau = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 3,0
3. Neubau/Sanierung
Neubau = 0 Pkt.
Sanierung = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 2,0
4. Denkmalschutzanforderung
Ohne Denkmalschutzanforderung = 0 Pkt.
Mit Denkmalschutzanforderung = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 4,0
5. Auftraggeber
Nicht-öffentlicher oder nicht kirchlicher Auftraggeber = 0 Pkt.
Öffentlicher oder kirchlicher Auftraggeber = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 2,0
6. Leistungsbild (Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2013)
Je Leistungsphase (1-8) = 1 Pkt.
Wichtungsfaktor 0,5
7. Projektgröße (Bauwerkskosten, KG 300 und 400 gemäß DIN 276, EUR netto=
< 3,0 Mio, EUR netto = 0 Pkt.
> 6,0 Mio.EUR netto = 4 Pkt.
Die Bewertung von Zwischenwerten erfolgt durch lineare Interpolation.
Wichtungsfaktor 1,0
8. Aktualität (Abschluss der LPH 8 gemäß § 34 HOAI zu mindestens 70%)
Vor 1.1.2017 oder nicht abgeschlossen = 0 Pkt.
Vor 1.1.2017 = 2 Pkt.
Wichtungsfaktor 1,0
Es werden bis zu drei Referenzprojekte bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 102 Punkte.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber auszuwählen. Die max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Projektstufen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beantwortet.
Als rechtzeitig gestellt gelten Fragen, die spätestens 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist unter www.phase1.de/SJH (Online ForumI) eingehen.
Eine Beantwortung von Fragen, die nicht unter www.phase1.de/SJH eingehen, erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.). Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied die Berufsqualifikation entweder als Architekt/in oder als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1) nachzuweisen.
Jahresumsatz des bewerbenden Unternehmens im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre.
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Die Nachweise können durch Eigenerklärungen erfolgen.
Vorlage der o.g. Nachweise.
Jahresumsatz im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre mindestens: 1,0 Mio. EUR brutto
1. Nachweis, in den zurückliegenden 10 Jahren die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI für Projekte mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 3,0 Mio. Euro netto im Bereich Denkmalschutz/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes abgeschlossen zu haben. Maßgeblich ist der Abschluss der jeweils erbrachten Leistungen in den zurückliegenden 10 Jahren (Abschluss = LPH 8 gemäß § 34 HOAI zu 70% erbracht).
Der Nachweis kann anhand mehrerer Referenzangaben geführt werden.
2. Nachweis, in den zurückliegenden 10 Jahren die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 34 HOAI für Projekte mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 7,0 Mio. Euro netto mit bzw. für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber abgeschlossen zu haben. Maßgeblich ist der Abschluss der jeweils erbrachten Leistungen in den zurückliegenden 10 Jahren (Abschluss = LPH 8 gemäß § 34 HOAI zu 70% erbracht).
Der Nachweis kann anhand mehrerer Referenzangaben geführt werden.
3. Nachweis einer Anzahl von 5 MitarbeiterInnen (Dip.Ing., MA oder MSc. im Bereich Architektur einschl. Geschäftsführung/Partner) im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre sowie Bestätigung, dass diese Anzahl auch aktuell zur Verfügung steht.
4. Nachweis einer Anzahl von 3 MitarbeiterInnen (Dip.Ing., MA oder MSc. im Bereich Architektur einschl. Geschäftsführung/Partner) mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren seit Erlangung des Abschlusses als Dip.Ing., MA oder MSc. im Bereich Architektur/Denkmalschutz/Sanierung sowie Bestätigung, dass diese Anzahl auch aktuell zur Verfügung steht.
5. Nachweis einer Anzahl von 3 MitarbeiterInnen (Dip.Ing., MA oder MSc. im Bereich Architektur einschl. Geschäftsführung/Partner) mit mind. 5 Jahren Projektleitungserfahrung im Bereich Architektur/ Denkmalschutz/Sanierung.
6. Nachweis einer Anzahl von 3 MitarbeiterInnen (Dip.Ing., MA oder MSc. im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen einschl. Geschäftsführung/Partner) mit mind. 5 Jahre Bauleitungserfahrung im Bereich Bereich Denkmalschutz/Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
Die Nachweise können durch Eigenerklärungen erfolgen.
Vorlage der o.g. genannten Nachweise Nr.1 bis 6..
Zugelassen werden gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn mindestens ein Mitglied die zuvor genannte Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Die übrigen Mitglieder müssen berechtigt sein, entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in oder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden; juristische Personen als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen jeweils einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der eine entsprechende Berechtigung aufweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung ist der Teilnahmeantrag (Formblatt) zu verwenden.
Das Bewerbungsformular kann auf der Website www.phase1.de/SJH heruntergeladen werden. Es handelt sich um ein Formular im Excel-Format mit gesperrten Zellen.
Das Formular ist als Ecxel-Datei auszufüllen und abzuspeichern. Das Formular ist nicht auszudrucken und nicht handschriftlich auszufüllen.
In dem Formular sind Angaben zum Bewerber bzw. den Bewerbern sowie zu evtl. Unterauftragnehmern zu machen. Weiterhin sind Angaben zu Referenzprojekten zu machen, erforderlichenfalls sind Verpflichtungserklärungen vorgesehener Unterauftragnehmer vorzulegen.
In dem Formular sind zudem Eigenerklärungen abzugeben.
Der Teilnahmeantrag, bestehend aus dem Online-Bewerbungsformular, den Nachweisen der Befähigung zur Berufsausübung und der Referenzliste zu III.1.3) Nr.4 sowie erforderlichenfalls den Verfügbarkeitserklärungen ( als Scans) ist elektronisch über www.phase1.de/SJH einzureichen. Das Bewerbungsformular selbst ist nicht als Scan, sondern als Excel-Datei einzureichen.
Die Einreichung des Bewerbungsformulars erfolgt ausschließlich als Upload unter www.phase1.de/SJH
Darüber hinaus gehende Dokumente werden nicht berücksichtigt.
Dokumente und Nachweise sind im Original vorzuhalten und ggf. auf Anforderung vorzuweisen.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht über www.phase1.de/SJH hochgeladen wurden.
Die Nachforderung fehlender Unterlagen bleibt gem. § 56 VgV vorbehalten. Im Fall der Nachforderung sind die nachzureichenden Unterlagen bis zum in der Nachforderung genannten Datum einzureichen.
Rückfragen können ausschließlich über das Online-Forum unter www.phase1.de/SJH gestellt werden. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden die Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend unter der o. a. Internetadresse veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers, sich über die Antworten, die über das Online-Forum bekanntgegeben werden, in regelmäßigen Abständen zu informieren. Eine Benachrichtigung, bspw. per E-Mail, über die Beantwortung von Fragen erfolgt nicht. Fragen, die auf anderem Wege eingehen als über das beschriebene Online-Forum, insbesondere Rückfragen per E-Mail oder telefonisch gestellte Fragen, werden nicht beantwortet.
Auf der Internetseite www.phase1.de/SJH können folgende Unterlagen abgerufen werden:
1. Teilnahmeantrag (Formblatt)
2. Hinweise zu den wesentlichen Inhalten des zu schließenden Planervertrags
3. Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge
4. Matrix zur Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien).
5. Information zum Projekt
6. Eigenerklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576
Erläuterung zu Nr.6:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Das Angebotsformblatt und detaillierte Angaben sowie der Entwurf des zu schließenden Planervertrags werden den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland