Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen LP 1-2+ HOAI für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion (VOEK 226-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 226-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen LP 1-2+ HOAI für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion (VOEK 226-21)
Im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrages vergibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Generalplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2+ (Grundleistungen Leistungsphase 1 und 2, zudem ergänzende besondere Leistungen) für elf annähernd baugleiche Einsatztrainingszentren (ETZ). In diesem Rahmen sind seitens der Generalplanung die folgenden Leistungen zu erbringen: Objektplanung, Gebäude und Innenräume in Anlehnung an HOAI § 33 ff, Freianlagenplanung in Anlehnung an HOAI § 38 ff, Tragwerksplanung in Anlehnung an HOAI § 49 ff, Technische Gebäudeausrüstung in Anlehnung an HOAI § 53 ff, Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß HOAI Anlage 1 Kapitel 1.2.3, Bauphysik Bauakustik gemäß HOAI Anlage 1 Kapitel 1.2.4, Brandschutz gemäß AHO Heft 17, Generalplanerleistung, Raumakustik
Deutschland
Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) damit beauftragt, den Bedarf von elf annähernd baugleichen Einsatztrainingszentren (ETZ) zu decken. Die Einsatztrainingszentren bestehen im Wesentlichen jeweils aus einer Zweifeldsporthalle (ZSP) mit Sonderräumen, einer 3x3-Raumschießanlage (RSA), einem Einsatztrainingsgebäude (ETR) und Außentrainingsflächen. Bei den geplanten Bauwerken wird ein großer Wert auf das nachhaltige Bauen durch die Anwendung hoher Nachhaltigkeitsstandards nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ gelegt. Die Umsetzung dieser Bestrebungen ist derzeit durch die Realisierung zweier Gebäude in Holz-/Holzhybridbauweise nach dem Effizienzhaus Plus Standard, der weit über den gesetzlich geforderten energetischen Anforderungen liegt, geplant. In diesem Zusammenhang ist auch die Energiegewinnung durch erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Photovoltaik, angedacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen LP 1-2+ HOAI für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion (VOEK 226-21)
Ort: 18146 Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“