Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Freital, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt - VOEK 054-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 054-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Freital, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt - VOEK 054-22
Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen und Glasreinigungsleistungen in je einem Los vergeben.
Leistungsort ist 01705 Freital. Es handelt sich um ein Büro- und Verwaltungsgebäude, das sich zurzeit noch im Umbau bzw. einer grundhaften Sanierung befindet. Seitens des AN ist deshalb auf entsprechende Schutzkleidung, besonders das Schuhwerk betreffend, zu achten.
Die zu reinigenden Räume werden u.a. als Büro-, Verwaltungs-, Sitzungs- und Schulungs-, Sozial-, Sanitär-, Abstell- , Server-, Keller/Boden- und Archivräume genutzt. Hinzu kommt die Reinigung zweier Aufzüge und eines Aufzugsmaschinenraumes.
Einige Leistungen in den Raumgruppen F-J sind nach separater Beauftragung durchzuführen.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet eine jährliche Intensivreinigung nach Beauftragung.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Bestückung mit Verbrauchsmaterialien. Die Materialien werden durch den Nutzer der Objekte zur Verfügung gestellt.
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Die Glasreinigung umfasst neben der Reinigung von Glas-, Fensterflächen und Fensterbänken auch die Reinigung von Dachschrägenfenstern, Glastüren und Oberlichtern sowie Außenjalousien.
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In beiden Losen sind unplanmäßige zusätzliche Leistungen in gewissem Umfang zu verpreisen.
Die Reinigung muss je nach Turnus Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr stattfinden.
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Der AN setzt einen qualifizierten Objektleiter ein, der nicht mit operativen Reinigungsleistungen betraut ist. Die Kosten für den Objektleiter sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Der AN stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal.
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Der AN verpflichtet sich zur Erfüllung der Aufgaben in der Unterhaltsreinigung nur Personen einzusetzen, die eine abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nach §9 SÜG besitzen. Für die Glasreinigung ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG (sog. Ü1) ausreichend. Bei der Ausführung der Glasreinigungsleistungen wird das Personal ständig durch Mitarbeiter des BSI begleitet.
Unterhalts- und Intensivreinigungsleistungen, Los 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Hüttenstraße 14, 01705 Freital
Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen, den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.
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Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu den Objekten ausdrücklich untersagt.
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.
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Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaft sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich. Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung,
- Ansprechpartner der Auftraggeberin und des Nutzers,
- Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,
- Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des Nutzers der Liegenschaften,
- Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin sowie des Nutzers der Liegenschaft und den ausführenden Servicekräften des Auftragnehmers,
- Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,
- ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters,
- Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,
- Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,
- Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur Auftraggeberin),
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,
- Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen)
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:
- nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,
- zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig sind,
- die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.
Die Auftraggeberin sowie Beauftragte des Nutzers sind berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen.
Der Auftragnehmer hat vor der erstmaligen Leistungserbringung für sein Reinigungspersonal Revierpläne mit Zeitangaben zu erstellen und der Auftraggeberin zur Genehmigung vorzulegen. Bei den durchzuführenden Reinigungsleistungen muss zur Gewährleistung einer Überprüfbarkeit für die Auftraggeberin deutlich erkennbar sein, wann die jeweilige Tätigkeit ausgeführt wird. Zudem ist von dem Auftragnehmer vor der erstmaligen Leistungserbringung ein Hygieneplan zu erstellen sowie laufend anzupassen.
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Die Leistungen umfassen Unterhalts- und Intensivreinigungsleistungen auf 4.911,47 qm Grundfläche mit einer gleichen Jahresreinigungsfläche für die Intensivreinigung (nach Beauftragung). Die Jahresgesamtreinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt 352.690,62 qm.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
Raumgruppe A: Büro- und Verwaltungsräume, Kopierräume; (Bodenbeschaffenheit: Teppich, Linoleum)
Raumgruppe B: Sitzungs- und Schulungsräume; (Bodenbeschaffenheit: Teppich, Kunststein)
Raumgruppe C: Sozialräume und Teeküchen; (Bodenbeschaffenheit: Linoleum)
Raumgruppe D: Sanitärräume; (Bodenbeschaffenheit: Fliesen)
Raumgruppe E: Eingangszonen und -hallen; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein, Linoleum)
Raumgruppe F: täglichgenutzte Verkehrswege; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein,Teppich, Linoleum)
Raumgruppe G: nicht täglich genutzte Verkehrsflächen; (Bodenbeschaffenheit: Kunststein)
Raumgruppe H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume; (Bodenbeschaffenheit: Linoleum, Stein)
Raumgruppe I: Archive-, Boden- und Kellerräume; (Bodenbeschaffenheit: Beton)
Raumgruppe J: Aufzüge; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, Linoleum)
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mit folgenden m² Grundfläche und Reinigungsintervallen:
Raumgruppe A: 2.401,90 (Teppich) und 123,20 (Linoleum) - jeweils W1 (einmal pro Woche)
Raumgruppe B: 56,05 (Teppich), 70,54 (Kunststein) und 175,12 (Teppich) - jeweils W1
Raumgruppe C: 107,95 (Linoleum) - W5 (fünfmal pro Woche)
Raumgruppe D: 202,11 (Fliesen) - W5 und 5,11 (Fliesen) - W1
Raumgruppe E: 8,65 (Kunststein) und 6,72 (Linoleum)- jeweils W1
Raumgruppe F: 318,41 (Kunststein), 193,42 (Teppich), 575,53 (Linoleum) - jeweils W1, und 10,87 (Linoleum) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe G: 6,76 (Kunststein) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe H: 262,52 (Linoleum) - W1, 204,06 (Linoleum) und 51,46 (Stein) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe I: 169,70 (Beton) - W1 nach Beauftragung
Raumgruppe J: 8,34 (Estrich)- W1 nach Beauftragung und 6,05 (Linoleum)- W1
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhaltsreinigung jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 80 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Es ist davon auszugehen, dass der Abfall bereits durch die Gebäudenutzer fraktioniert wird und durch den Auftragnehmer nur zu der ausgewiesenen Sammelstelle (z. B. Container) zu verbringen ist. Eine nachträgliche Sortierung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
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Detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerung des Vertragsverhältnisses um 2 x 1 Jahr nach Ablauf von vier Jahren, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Glasreinigungsleistungen, Los 2
Hüttenstraße 14, 01705 Freital
Glasreinigungsleistungen auf 1.188,38 qm Grundfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) und mit einer 4.481,68 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind 10 h Glasreinigung jährlich zusätzlich möglich.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Kategorien:
a) Glas- und Fensterflächen (Kastenfenster), beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze , Beschläge und Fensterbänke innen und außen, raum- und witterungsseitig
b) Dachschrägenfenster, beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze , Beschläge
c) Glastüren (inkl. Oberlichter) und -wände, beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge
d) Oberlichter (z.Bsp. über Holztüren), beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge
e) Außenjalousien, beiseitig reinigen, inkl. aller Bauteile.
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Die zu reinigenden Grund- und Gesamtflächen (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) betragen:
a) 452,62 m² und 1.810,48 m² (Turnus J4 - 4 Reinigungen im Jahr)
b) 10,52 m² und 42,08 m² (Turnus J4)
c) 145,45 m² und 1.745,40 m² (Turnus M12 - Reinigung monatlich)
d) 101,31 m² und 405,25 m² (Turnus J4)
e) 478,48 m² und 478,48 (Turnus J1- 1 Reinigung im Jahr).
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Der Auftragnehmer hat alle für die Reinigungsobjekte geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen, den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten der Objekte durchzuführen.
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Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für den ständigen und auch den vertretungsweisen Einsatz in den Objekten vorgesehen sind. Gleiches gilt für das Aufsichtspersonal. Personaländerungen sind der Auftraggeberin und dem jeweiligen Verantwortlichen des Nutzers der Liegenschaft umgehend schriftlich mitzuteilen. Unangemeldetem Personal ist der Zutritt zu den Objekten ausdrücklich untersagt.
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.
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Alle beschriebenen Aufgaben und Leistungen innerhalb der dem Objektleiter übertragenen Liegenschaft sind von diesem eigenverantwortlich zu koordinieren und zu überwachen. Er hat die Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie Objektbewirtschaftung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich. Zu den wesentlichen Aufgaben und Anforderungen gehören u. a.:
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- monatliche Rundgänge zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung,
- Ansprechpartner der Auftraggeberin und des Nutzers,
- Verantwortlichkeit für die ständige Qualitätssicherung,
- Führen monatlicher Gespräche zur Bestätigung der vertragsgemäßen Durchführung der Reinigungsleistungen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Auftraggeberin und bzw. oder des Nutzers der Liegenschaften,
- Bindeglied zwischen den Verantwortlichen der Auftraggeberin sowie des Nutzers der Liegenschaft und den ausführenden Servicekräften des Auftragnehmers,
- Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung,
- ständige Erreichbarkeit des Objektleiters bzw. seines Stellvertreters,
- Erarbeiten von Dienstanweisungen, Personaleinsatz-/Schichtplänen,
- Prüfen der Leistungsnachweise, Berichte, Prüfbücher etc. bezüglich des ordnungsgemäßen Eintrags, der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit der durchgeführten Maßnahme,
- Erfassung, Bearbeitung und Erledigung von Mängel- und Schadensmeldungen (inkl. Rücklauf zur Auftraggeberin),
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben,
- Sicherstellen der Einhaltung von Hausordnungen und Umweltschutzrichtlinien (Emissionen).
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten in den zu reinigenden Räumen:
- nur fachkundige, zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen,
- zu einem Einsatz von Arbeitskräften, die zu einer mündlichen Verständigung in deutscher Sprache fähig sind,
- die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes, einzuhalten.
Die Auftraggeberin sowie Beauftragte des Nutzers sind berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach ihrer Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen.
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Detaillierte Angaben zur Ausführung der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerung der Vertragsverhältnisses um 2 x 1 Jahr nach Ablauf von vier Jahren, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Intensivreinigungsleistungen, Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen, Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 21.03.2022 bis 24.03.2022 nach Absprache möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Tage vorher vereinbart werden. Die Ansprechpartnerin dafür ist der Anlage Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen zwingend der 3G-Nachweis erforderlich und unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Zudem muss entsprechender Auskunftsbogen vor Ort ausgefüllt werden. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02)
- Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04)
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
- Formblatt "Reinigungs-DL Pandemiekosten" (Anlage B-09), soweit zutreffend
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlag B-04) einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Zuschlagskriterien sind bei der Unterhaltsreinigung
a) der Angebotspreis und b) die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden(UHR und Intensivreinigung) mit der Gewichtung a)70 % bzw. b)30 %.
Als Angebotspreis gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden für UHR und Intensivreinigung der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gesamtpunktzahl der zu wertenden Angebote ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für Angebotspreis und angebotene Reinigungsstunden. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
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Zuschlagskriterium ist bei der Glasreinigung der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatzleistungen laut Preisblatt gewertet.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen bei der Unterhaltsreinigung und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 29.03.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de