Leistungen des Technischen Gebäudemanagements -Betreibervertrag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Nutzer: Bundespolizei) - VOEK 149-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 149-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements -Betreibervertrag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Nutzer: Bundespolizei) - VOEK 149-21
Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten sicherstellen. Zyklische und termingerechte Wartungen und Inspektionen während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung sind u.a. Bestandteil. Im Rahmen des Störungsmanagements wird 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr ein Störungsdienst gewährleistet.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung ist ein CAFM-System einzusetzen, das software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
----
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers (AN) ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur nach bestandener "Erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz -Ü2-Sab-" und gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden.
12439 Berlin, Schnellerstraße 139a/140 (Nutzer:Bundespolizei)
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung "geplanter Zuschlag 16.05.2022"
Stufe 2: beginnt am 01.10.2022
-Regelbetrieb: 01.01.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.12.2026 (ggf. Verlängerung bis 31.12.2028)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
----
Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
- Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
- Betreuung der Wartungsverträge
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten, des Ersatzteillagers usw.
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
- Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
--
Personal in der Start-Up-Phase:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören.
Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
----
Regelbetrieb
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements gemäß den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung Punkt 2.1 bis 2.19;
b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen;
Personal im Regelbetrieb:
- allgemeine Anforderungen einschl. Sicherheitsanforderungen an das Personal des AN - sind der Leistungsbeschreibung Okt. 4.1 zu entnehmen;
- Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
a) Anforderungen an den Obj.Ltr. bzw. dessen Stellvertreter:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- weitere Anforderungenund Aufgaben des Obj.Leiters bzw. dessen Stellvertreters sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.2.1 bis 4.2.4 zu entnehmen;
- Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von mindestens 8:00 bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.
--
b) Einsatz mindestens eines Haustechnikers (HT) und seine Vertretung.
HT bzw. Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort (ca. 15 Stunden wöchentlich, Abstimmung in der Start-Up-Phase) vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind in der Zeit von 06:30 bis 18:00 Uhr zu erbringen. Weitere Ausführungen in LB Pkt. 4.3.1 enthalten.
- Anforderungen an die Haustechniker:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk und mindestens einen Servicetechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltbefähigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen), MSR-Technik, Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik).
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- für den MSR-Techniker ist spätestens zwei Monate nach Vertragsbeginn ein Seminar oder Lehrgang bei der Fa. Sauter für die Beherrschung der GLT nachzuweisen
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
- Bereitschaft zur sicherheitsüberprüfung nach SÜG 2 Sabotageschutz;
- die Aufgaben und Pflichten des Haustechnikers bzw. dessen Vertretung sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.3.3 zu entnehmen;
----
Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 2 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.12.2028.
Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements -Betreibervertrag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Nutzer: Bundespolizei) - VOEK 149-21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1.Angebotsschreiben (Anhang 0)
2.Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
3.Besichtigungsnachweis (Anlage 6.0)
4.Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format, Anlage 2.0)
5.Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung (Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5)
6.Formblätter Preisgleitklausel Objektleiter, Technischer Hausmeister und Lohn + Material (Anlagen 3.1 bis 3.3.)
7.Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage 4.0)
8.Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertig
9.Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III, soweit notwendig).
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
a-die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
b-die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV)
c-die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
d-Berufs-und Qualifikationsnachweise für den Objektleiter und dessen Stellvertreter, den Haustechniker und seine Vertretung (Berufl. Ausbildung und Berufserfahrung),
e-Nachweise der im Unternehmen zur Verfügung stehenden Beauftragte Person (Haustechniker und Vertreter) f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung, f-der unterwiesenen Betriebsangehörigen (mindestens zwei) zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen und Nachweis als Fachkraft für Feststellanlagen des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker und dessen Vertreter.
Bei Angabe gleichwertiger Nachweise und Qualifikationen ist die Gleichwertigkeit vom Bieter zu erläutern.
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70% Angebotspreis, 30% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis, max. 70 Punkte und aus der Konzeptbewertung, max. 30 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt./ Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
2.1 Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Gewichtung: 4%
2.2 Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 12 %,
2.3 Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 7%,
2.4 Teilkonzept Qualitätsmanagement, Gewichtung 4%,
2.5 Teilkonzept Energiemanagement, Gewichtung 3%.
Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es sind entsprechend maximal 30 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Aussagepunkt. Die je Aussagepunkt vergebene Punktzahl wird mit dem diesem Aussagepunkt entsprechenden Teilgewichtsprozentsatz (an der jeweiligen Gewichtung der Teilkonzepte) in Punkten multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Aussagepunkte werden abschließend addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für das schriftliche Konzept. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5). Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 24.01. bis 04.02.2022 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind bis zum 17.01.2022 über den E-Mail-Kontakt: [gelöscht] zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Mit der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind folgende Angaben zu übersenden: Name, Vorname, Geb-datum, Firma, Telefon-bzw. Handy-Nr. der teilnehmenden Personen. Es erfolgt ein Kontrollcheck durch die Bundespolizei, welche auch Personen ablehnen kann. Der Vertreter des Teilnehmers (max.1 Person) müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren und es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung (möglichst FFP2-Maske) zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der verpflichtenden Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.02.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234; E-Mail: [gelöscht]; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland