Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beauftragter-missbrauch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu vergeben.
Berlin
Der Auftrag soll in enger Zusammenarbeit mit BMFSFJ und UBSKM entwickelt und im Jahr 2022 umgesetzt werden. Für das Jahr 2022 stehen dafür bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel soll das Projekt darüber hinaus um bis zu drei Jahre verlängert werden. Der Auftragsbeginn liegt voraussichtlich im Frühjahr 2022.
Ziel des Auftrags ist die Entwicklung und Umsetzung einer Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für den UBSKM und das BMFSFJ. Mit aktuellen, zeitgemäßen Ansätzen der Kommunikation (klassische Kommunikation, Online-Kommunikation, Dialogkommunikation) soll die breite Öffentlichkeit erreicht werden, aber auch relevante, spezifische Zielgruppen. Die Kampagne soll auch als Start einer Initiative verstanden werden, mit der Menschen vernetzt und aktiviert werden. Sie soll von einer Bündnisstruktur getragen werden, in die Partner und Partnerinnen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (z. B. Sport, NGOs, Beratungsstellen) eingebunden sind, welche die Botschaften der Kampagne effektiv an die Zielgruppen kommunizieren. In den Aufbau der Bündnisstruktur soll auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einbezogen werden.
In allen Bereichen ist das zentrale Ziel dieses Auftrages zu verfolgen:
Das Thema „sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ soll in allen Facetten in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden.
Hierfür sind vom Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin kreative Ansätze zu entwickeln, die geeignet sind, auch neue Zielgruppen des UBSKM und des BMFSFJ zu identifizieren und anzusprechen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll innovative Ideen entwickeln und in hoher Qualität so umsetzen, dass die entsprechenden Zielgruppen optimal angesprochen werden. Er/Sie soll ggf. flexibel reagieren und abgestimmt auf die bisherige erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere des UBSKM arbeiten. Eine laufende Weiterentwicklung und Anpassung ist einzukalkulieren.
Die Kampagne ist mit allen zugehörigen Leistungen zu betreuen und in enger Abstimmung mit den Auftraggebern bzw. Initiatoren UBSKM und BMFSFJ umzusetzen. Alle Maßnahmen sind zu konzipieren, ggf. zu überarbeiten und zu steuern.
Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 08.11.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.