Patientendatenmanagementsystem (PDMS) Referenznummer der Bekanntmachung: O023-22-001

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 089-243389)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parkkliniken-weissensee.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Patientendatenmanagementsystem (PDMS)

Referenznummer der Bekanntmachung: O023-22-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines digitalen Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Park-Kliniken Berlin.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-243389

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung an geforderten Zertifizierungen
Anstatt:

Das Unternehmen des Bewerbers verfügt jeweils über eine aktuelle Zertifizierung / Berechtigung der nachfolgenden Normen. Die entsprechenden Zertifizierungen bzw. Berechtigungen sind Ausführungs-bedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen / Berechtigungen.

- DIN EN ISO 27001

- DIN EN 80001-1/ DIN EN 80001-1:2011

- MPG Zertifizierung der Klasse 1 / MPBetreibVO

- Berechtigung gemäß § 21 Abs. 5 KHSFV

muss es heißen:

Das Unternehmen des Bewerbers verfügt jeweils über eine aktuelle Zertifizierung / Berechtigung der nachfolgenden Normen. Die entsprechenden Zertifizierungen bzw. Berechtigungen sind Ausführungs-bedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen / Berechtigungen.

- Zertifizierung der Klasse IIa nach MPGD

- Berechtigung gemäß § 21 Abs. 5 KHSFV

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: