Rahmenverträge Bauliche Instandsetzung Gr. 11 - Straßen - und Wegebau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59067
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Bauliche Instandsetzung Gr. 11 - Straßen - und Wegebau
Rahmenverträge Bauliche Instandsetzung Gr. 11 - Straßen - und Wegebau (in 48 Raumlosen)
Der Auftraggeber behält sich vor, ein bis zwei Rahmenverträge je Los abzuschließen. Die Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können, richtet sich nach der Eigenerklärung Pkt. C , 4.
Rahmenverträge Bauliche Instandsetzung - Gr. 11 Straßen- und Wegebau für 48 Raumlose
in allen Bundesländern 48 Unterregionen (Raumlose)
Rahmenverträge Gr. 11 Straßen- und Wegebau der Baulichen Instandsetzungsleistungen. Dazu zählen im Detail Baustelleneinrichtung und Leistungen, wie Bauzäune, Schuttcontainer, Entsorgung Abdeckungen, Baureinigung, Maschinen- und Gerätesätze, Erdaushub und Erdeinbau, Bäume Sträucher, Rasenarbeiten, Flächenbeläge, Zäune, Beschilderungen, Zusatzleistungen, Rückbau, Abbruch.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Die Laufzeit beträgt 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Die Leistung wird zudem in 48 Raumlose untergliedert, für die sich der Auftraggeber eine losweise Vergabe vorbehält. Die Raumlose gliedern sich – wie nachstehend erläutert – nach den Regionalbereichen und den dazu zählenden Unterregionen.
- Regionalbereich Nord untergliedert sich in 9 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich Nordost untergliedert sich in 7 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich Süd untergliedert sich in 7 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich Südwest untergliedert sich in 8 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich Mitte untergliedert sich in 4 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich Südost untergliedert sich in 5 weitere Unterregionen.
- Regionalbereich West untergliedert sich in 8 weitere Unterregionen.
Auf eine Einzeldarstellung der 48 Raumlose im Rahmen der Bekanntmachung wird auf Grund der Komplexität an dieser Stelle verzichtet. Eine konkrete Darstellung der Unterregionen unter Angabe der Postleitzahl(en) entnehmen Sie bitte der Anlage „Anlage 3.12_Übersicht Regionen, Loszuordnung, prognostizierter Zielwert (Schätzwert), Höchstwert “ zum Teilnahmewettbewerb.
Es besteht die Option, dass der Rahmenvertrag um insgesamt 2 Jahre verlängert werden kann, um jeweils 1 Jahr (max. Laufzeit bis 31.12.2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind Bestandteil der Eigenerklärung (siehe Auftragsunterlagen). Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine elektronische Auktion (eAuktion) gem. §§ 23 f. SektVO durchgeführt. Details zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem „Kommunikationspapier eAuktionen gemäß SektVO“ sowie dem „Anschreiben an die Bewerber“, welche Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Vor Durchführung der eAuktion werden alle Bieter mit wertungsfähigen Angeboten mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme an der eAuktion aufgefordert.
HINWEIS: Der Auftraggeber behält sich vor, ausgewählte neutrale Beobachter zur eAuktion zuzulassen. Den Beobachtern wird die Identität der Bieter nicht offengelegt. Die Beobachter werden lediglich die Angebotspreise der an der Auktion teilnehmenden Angebote, die während der eAuktion angebotenen prozentualen Preisnachlässe und den jeweiligen Rang der Angebote inkl. deren Entwicklung einsehen können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Schätz- und Höchstwert
Bei den in den Auftragsunterlagen unter „Anlage 3.12_Übersicht Regionen, Loszuordnung, prognostizierter Zielwert (Schätzwert), Höchstwert“ aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt.
Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.