Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0372-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten - Haus AC
Berlin
Örtlichkeit:
Masurenallee 4-6
14057 Berlin
Allgemeine Baubeschreibung:
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen und 2020 fertiggestellt.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen im 1. Quartal 2023 fertiggestellt werden. Ziele der Umbau- und Kapazitätserweiterungsmaßnahmen sind neben der Erhöhung der Anzahl der Busbahnsteige und einer Optimierung des Verkehrskonzepts u. a.:
• die Erweiterung der Kapazität von 27 auf 33 Haltestellen
• die Erhöhung der Service- und Aufenthaltsqualität
• die Verbesserung der Grundversorgung für Fahrgäste und den ZOB besuchende
Personen
• das Angebot einer neuen Fahrgastinformation zur optimalen Orientierung der Fahrgäste
und Steuerung des Betriebsablaufs und
• die Erneuerung der Videotechnologie.
Neubau Haus AC:
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über zwei Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden. Die bestehenden Treppenanlagen werden teilweise zurückgebaut. Des Weiteren sollen in der Böschung zur Soorstraße eingelassene Fertigteilboxen zur Unterbringung technischer Komponenten (Dvt-Boxen) sowie Reinigungsgeräte aufgestellt werden.
Baubeschreibung Neubau Dach Gehweg C:
Der Gehweg C erhält eine neue Überdachung, die in Konstruktion und Aufbau der Bahnsteigüberdachungen der Haltestellen entspricht. Vorgesehen ist eine leichte Metallkonstruktion aus Trapezblech bzw. Falzrippstruktur. Die Metallpaneele sind, zur Vermeidung von Kondenswasser, als gedämmte Sandwichplatten ausgebildet. Die Regenentwässerung erfolgt an der Traufe bzw. mittig der Überdachung, so dass die Metallbleche pultförmig ausgebildet sind. Die Überdachungselemente werden über Stahlstützen mit Baumstruktur abgefangen. Die Dimensionierung der Stützen, einschließlich Fundamente, erfolgt gemäß statischer Berechnung, unter Beachtung des vorgeschriebenen Anprallschutzes.
Ausführung der Arbeiten LOS 23_Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Haus AC:
1.Leistungsbeginn (W+M-Planung/ Aufmaß): sofort nach Auftragserteilung
2.Leistungsbeginn Montage: 08/2022
- Montage Aufzugsschacht
- Montage Stahltreppe
- Montage Hebe-Schiebe-Wände
- Schilder und Monitorhalterungen
3.Gesamtfertigstellung: 04/2023
Beschreibung mit Grobmengen:
-1 psch Planungen und Berechnungen des AN
-1 psch Baustelleneinrichtung des AN
-ca. 72 m Ganzglasbrüstungen mit Edelstahlhandlauf, innen
-ca. 61 m2 Aufzugsschachtverglasung, innen
-ca. 85 m Hebe-Schiebewandanlagen, innen, H= 3,20 m-4,70 m
-24 St Abgehängter Verstärkungsträger HEB 100 für Parkhafen, H=1,52 m, L=0,6-1,0 m
-ca. 115 m Edelstahlhandläufe mit Wand- und Bodenbefestigung
-24 St Taktile Handlaufmarkierungen, d= 42 mm
-ca. 20 m Stahl-Treppengeländer, innen, pulverbeschichtet, H= 120 cm, Füllungen aus Flachstahl
-ca. 98 m Gittertrennwände, H= 3,61 m, RH= 3,67 m, incl. 17 St Türen
-4 St Stützenbefestigung für Monitorhalterungen, innen
-4 St Schilder Typ 1, innen, H/T/L= 60/14/300 cm, mit Abhängung, H= 80 cm
-12 St Schilder Typ 2, innen, H/L= 20/100 cm, d= 3 mm, an Stahlbetonstützen
-ca. 5,5 t Stahlkonstruktion Aufzugsschacht, innen, pulverbeschichtet
-ca. 6,3 t Stahlkonstruktion Freitreppe, innen, pulverbeschichtet
-1 St Stützenbefestigung für Monitorhalterungen, außen
-ca. 870 m2 Reinigung Ganzglasbrüstungen, Aufzugsschachtverglasung, HSW
-2 St Arbeitsbühne, fahrbar, H > 3,50 bis 5,00 m, auf-, und abbauen, vorhalten
Es gelten in diesem Verfahren die Vorschriften der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU).
Zusätzlich wird in dieser Vergabe eine Preisgleitklausel angewendet. Hierzu sind die Ausfüllhinweise in der Datei "Berechnung Preisgleitklausel.xlsx", die Anforderung an Angebotskalkulation und die allgemeinen Hinweise zur Umsetzung Preisgleitklausel zu beachten!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann gem."V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung.pdf" erfolgen.
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
- zum Korruptionsregister
- Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
- Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB
- über die Zahlung von Steuern
- über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
- zum Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Die Erklärungen
- über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012)
- über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012)
- die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV
sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung:
- zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung:
- Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.