Schleifbeiwagen_Quali [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-919-20220510
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schleifbeiwagen_Quali [ta]
Fertigung und Inbetriebnahme von einem Schleifbeiwagen zum Schienenscheifen mit der Typenbezeichnung SB4
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Fertigung und Inbetriebnahme von einem Schleifbeiwagen zum Schienenscheifen mit der Typenbezeichnung SB4. Der SB4 wird in Kombination mit anderen Betriebsfahrzeugen für die Instandhaltung der U-Bahn Infrastruktur gemäß Lastenheft eingesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eintragung des Bewerbers in das Berufsregister oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);
2) Kopie des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, Unternehmen können ausgeschlossen werden,
sofern eine Eintragung enthalten ist, die die Eignung oder die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
(fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Bescheinigung der Finanzämter und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben, bei der Krankenkasse ist die Bescheinigung der Krankenkasse vorzulegen, bei der am meisten Angestellte versichert sind. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate, bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist (Ausschlusskriterium);
4) Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
5) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 (Ausschlusskriterium) und gem. §124 GWB (fakultatives Ausschlusskriterium) gegen ihn und seine Mitarbeiter vorliegen;
1) Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
1) Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig;
2) Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle das Fahrzeug und/oder deren Komponenten nur in Fertigungsstätten bearbeitet werden, die nachweislich für die Fertigung und / oder Instandsetzung von EBO/BOStrab zugelassenen Fahrzeugen qualifiziert sind. Hierbei muss es sich um Fertigungsstätten des Auftragnehmers oder um Werkstätten eines Konzerns oder Firmen verbundenes Unternehmen handeln, dem der Auftragnehmer angehört, oder um Werkstätten, in denen der Auftragnehmer als Generalunternehmer unter Einbindung nachweislich qualifizierter und leistungsfähiger Subunternehmen die Leistungen erbringen lässt;
3) Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung schweisstechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen;
4) Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung klebetechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen;
5) Vorlage einer Eigenerklärung über eine Referenz, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen einen vergleichbaren Schleifwagen in den letzten 10 Jahren geliefert und in Betrieb gesetzt hat;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R71K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]