Lieferung von Datenlogger [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Datenlogger
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Datenlogger [ba]
Im Projektverlauf des gesamten Neubaus der U 5 ( derzeit : mind. 20 Jahre) wird zur kontinuierlichen Messung der Grundwasserstände eine große Anzahl an Datenloggern erforderlich. Die Übertragung der Daten soll ausschließlich über Funk erfolgen. Ein händisches Auslesen der Daten wird ausgeschlossen soll aber über eine separate Schnittstelle im Notfall möglich sein. Eine genaue Anzahl der benötigten Datenlogger kann derzeit nicht angegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist in Summe von ca. 150 Datenloggern über einen Einbauzeitraum von ca . 5 Jahren auszugehen. Die Datenlogger werden in die vorhandenen bzw. vorgesehenen Grundwassermessstellen installiert. Der Bau der Grundwassermessstellen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsanfrage.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Auf der Achse der geplante U5, werden die Datenlogger erforderlich. Informationen zum geplanten Projekt sind zu finden unter:
Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen:
- Lieferung von Datenlogger und Verstärkerantenne
- Speicherung von Funkdaten 12 Monate
- Visualisierung durch Webanwendung für 12 Monate
- Wartung Datenlogger
- Tausch Funkkarten
- Schulung HOCHBAHN Personal
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage Datenlogger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ackermannkg.de/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RPA5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]