Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2022
Die VHH beabsichtigt, einen Teil ihrer Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes im Gesamtumfang von etwa 257 Tsd. Verrechnungskilometer pro Jahr an Nachunternehmer zu vergeben.
Die Laufzeit der Verträge wird etwa drei Jahre betragen, es besteht seitens der VHH die Option um die maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Diese Vertragsverlängerungen werden als unverbindliche Höchstabnahmemenge benannt, ohne dass insoweit eine Abnahmeverpflichtung besteht. Die Auftraggeberin ist ferner nicht verpflichtet, im Falle einer Vertragsverlängerung die vollumfängliche Leistung zu beauftragen.
Die Leistungen können sich bis zur Betriebsaufnahme in Art (Gebiet, Linien, Linienwege etc.) und Umfang ändern.
Es gilt das Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) des HVV mit Großbereichsstandard für den Straßenverkehr. Weitergehende Qualitätsstandards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der bezuschlagte Auftragnehmer hat auf Grund der Vertragslaufzeit und der notwendigen Flexibilität bei dieser Vergabe die erforderlichen Fahrzeuge bei der Auftraggeberin VHH anzumieten. Die entsprechenden Anforderungen, Bestimmungen und Preise sind im jeweiligen KOM-Mietvertrag (Teil B) festgelegt.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung mitsamt Vertrag (Teil B) verwiesen.
östliches Randgebiet Hamburg/ Bezirk Hamburg-Mitte und Bezirk Bergedorf
Es handelt sich bei der gegenständlichen Vergabe um Nachunternehmerleistungen im Linienverkehr nach §§ 42 und/oder 43 PBefG und ggf. nach Freistellungsverordnung. Es ist beabsichtigt, Fahrzeugumläufe mit Teil- oder Gesamtleistungen einer oder mehrerer Linien zu vergeben. Das voraussichtliche Leistungsvolumen beträgt etwa 257 Tsd VerrKM/a.
Der Vertrag kann dreimalig um jeweils 12 Monate, einseitig durch den Auftraggeber, verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123 & 124 GWB (gem. Anlage A.5 zu Teil A),
2. aktueller Handelsregisterauszug (gem. Anlage A.7 zu Teil A) (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandesvorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.,
3. Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen. Darzustellen sind zudem der Busbestand (Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) (gem. Anlage A.8 zu Teil A).
4. zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültige Genehmigungsurkunde für Linienverkehr (eine Kopie ist ausreichend) gemäß § 42 oder § 43PBefG oder für Gelegenheitsverkehr gemäß §§ 46, 48 oder 49 PBefG oder einer EU-Gemeinschaftslizenzgemäß Art. 4 VO (EG) 1073/2009 (es besteht die Pflicht zur Erneuerung bzw. Erhaltung dieser Bedingung während dem Zeitraum der voraussichtlichen Beauftragung) beizufügen (gem. Anlage A.9 zu Teil A).
5. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (gem. Anlage 12a zu Teil B) 6. Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Anlage A.13 zu Teil A)
1. Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. Anlage A.10 zu Teil A)
zu 1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass über ein den Anforderungen des §2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital verfügt wird und das Eigenkapital zuzüglich der Reserven im Sinne des § 2 Abs. 3 PBZugV nicht weniger als [Betrag gelöscht] EUR für das erste Fahrzeug und nicht weniger als [Betrag gelöscht] EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
1. Benennung des vorgesehenen Verkehrsleiters unter Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 inkl. Vorlage entsprechender Nachweise (gem. Anlage A.11 zu Teil A) 2. Angabe (gem. Anlage A.12 zu Teil A) von mindestens einer Referenz über in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (maßgebend ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) für die Dauer von mindestens einem Jahr erbrachten Leistungen (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des PBefG),
3. Eigenerklärung Betriebshof (gem. Anlage A.15 zu Teil A).
zu 2. Mindestens eine Referenz über in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (maßgebend ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) für die Dauer von mindestens einem Jahr erbrachten Leistungen (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des PBefG). Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, für das diese Referenz gilt, die eigentliche Verkehrsleistung des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Falle der Zuschlagserteilung ausführt.
zu 3. Die anzumietenden Busse der Auftraggeberin sind auf einem eigenen, angemieteten oder gepachteten Betriebshof (umfriedetes Grundstück) abzustellen.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Eine zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft ist jedoch die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben des HmbVgG zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3. genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2 zu Teil A). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und unter Abschnitt III.1.3. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – Eignungsleihe – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.3 zu Teil A) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2. und unter Abschnitt III.1.3. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.4 zu Teil A) für diesen Dritten vorzulegen.
E) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. I.3) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E31193662) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
F) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
G) Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat/haben zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1) Anschreiben (gem. Anlage A.1 zu Teil A) 2) Bindefristverlängerung (gem. Anlage A.14 zu Teil A) 3) Urkalkulation als passwortgeschützte PDF-Datei (gem. Anlage A.16 zu Teil A) 4) Subunternehmervertrag (Teil B) 5) Vergütung Preisblatt (Anlage 7 a zu Teil B) 6) Preisgleitung (Anlage 8 zu Teil B) 7) Fahrzeugliste (Anlage 9 zu Teil B) 8) Liste der eingesetzten Kraftfahrer (Anlage 10 zu Teil B) 9) KOM Mietvertrag (Anlage 13 zu Teil B) H) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.6 zu Teil A) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.