Neubaustrecke (NBS) Mahlsdorf, Lph. 3-7 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0091-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke (NBS) Mahlsdorf, Lph. 3-7 HOAI
Planungsleistungen nach HOAI § 47, Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 3 bis 7 inkl. der Besonderen Leistungen
Berlin
Das stetige Wachstum der Stadt Berlin und die steigenden Nutzerzahlen der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stellen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR vor eine große Herausfor-derung. Um in Zukunft weiterhin den Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden und die damit steigenden Bedürfnisse im öffentlichen Personennahverkehr befriedigen zu kön-nen, hat das Land Berlin einen Ausbau des Straßenbahnnetzes beschlossen. Das Projekt "Aus-bau Mahlsdorf" ist Bestandteil eines 16 Strecken umfassenden Maßnahmenprogramms, das in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung des Jahres 2016 verankert ist. Die BVG wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) des Landes Berlin beauftragt, die Planungen für diese Straßenbahnstrecke auf Basis der 2009 und 2012 bis 2014 abgeschlossenen Machbarkeitsstudien, Grundlagenermittlung und Trassenunter-suchung fortzuführen. Die Leistungen wurden bereits im Auftrag der SenUVK erbracht und lie-gen vor. Die derzeitige Vorzugsvariante sieht eine ca. 1,9 km lange Streckenführung ab dem S-Bahnhof Mahlsdorf in zweigleisiger Ausbauform der Straßenbahn im Straßenzug Hönower Straße - Hult-schiner Damm zwischen der Haltestelle "Rahnsdorfer Straße" und südlich des S-Bahnhofs Mahlsdorf und Neubau einer Straßenbahn-Endhaltestelle am Eingang zum S-Bahnhof Mahlsdorf ("Ausbau Mahlsdorf") vor. Gegenwärtig ist das Vorhaben in der Vorplanung, Leistungsphase 2 abgeschlossen. Die aus die-ser Phase resultierenden Planungsunterlagen mit validierter Vorzugsvariante sind Grundlage für die weiteren Leistungsphasen der zu diesem Vertrag zugehörigen Leistungsbeschreibung. Sie werden dem AN nach Beauftragung zur Verfügung gestellt. Nach aktuellem Planungsstand sind keine Hinweise darauf zu erkennen, dass diese Strecke sich wesentlich ändert oder nicht reali-siert werden kann. Insofern gehen wir derzeit von einer Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2026 aus. Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die zeitgerechte, qualitative und wirtschaftliche Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung auf Basis des PBefG einen Planer mit den Leistungen •der Planungsleistungen nach HOAI § 47, Verkehrsanlagenplanung der Leis-tungsphasen 3 bis 7 inkl. der Besonderen Leistungen
Optional: 1. Beauftragungsstufe: Lph 3-4 2. Beauftragungsstufe: Lph 5-7 siehe Ziffer II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.