Fahrzeugreinigungsleistungen in den Regionalbereichen Süd und Mitte Südwest für die DB Services GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA43515
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugreinigungsleistungen in den Regionalbereichen Süd und Mitte Südwest für die DB Services GmbH
Fahrzeugreinigungsleistungen in den Regionalbereichen Süd und Mitte Südwest für die DB Services GmbH:Fahrzeugreinigung (Züge und Busse), sowie Gebäude- Industrie- und Unterwegsreinigung sowie Graffitientfernung
RB Süd
Fahrzeugreinigungsleistungen RB Süd
s. II. 2.7
RB Mitte / Südwest
Fahrzeugreinigungsleistungen RB Mitte / Südwest
s. II. 2.7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RB Süd
Ort: frankfurt am main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RB Mitte / Südwest
Ort: frankfurt am main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Loslimitierung: Definition eines Teilloses: kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus den jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden im Leistungsverzeichnis im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert bekanntgegeben. Zur Streuung wirtschaftlicher Risiken sowie der Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers von einem Leistungsbringer bzw. sehr wenigen Leistungserbringern, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie um kleinen und mittelständischen Bietern die Chance auf einen Zu-schlag zu geben, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen:
Jeder Bieter darf für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB Angebote auf ein oder mehrere Lose und Teillose abgeben. Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Teilloses zu bieten. Der Bieter kann für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag nur für eine Anzahl von maximal vier Teillosen über beide Regionalbereiche (Hauptlose) erhalten, die sich aus wirtschaftlichen und steuerungstechnischen Gründen nicht auf einen Ballungsraum konzentrieren dürfen.
Das bedeutet, dass keine 3 nebeneinanderliegenden Teillose eines Regionalbereiches auch aus Gründen der Qualitätssicherung gesamt an einen einzigen Bieter vergeben wer-den können. Hierzu bitte auch jeweils die Übersicht Loslimitierung zu den einzelnen Losen beachten.
Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Auf gleiche Weise werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige An-zahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Nähere Informationen zur Zuschlagslimitierung sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
2) Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue) des Bewerbers. Im zweiten Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, indem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Es ist möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, das nur auf bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bietern vor dem Verhandlungstag bekannt gegeben.
3) Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.