Präqualifizierung von Beraterleistungen (WGR 41507XXX)

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Allgemeine-Bedarfe-und-Leistungen-6893752?contentId=4186218
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://smart.noncd.db.de/
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://smart.noncd.db.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifizierung von Beraterleistungen (WGR 41507XXX)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Prä-Qualifizierung umfasst klassische Beraterleistungen, d.h. wesentlich Management-Beraterleistungen.

Ausgeschlossen sind Ingenieursleistungen, Zertifizierungsleistungen, IT-Dienstleistungen (IT/ITK), Marktforschung, M&A-Beratung, Rechtsberatung, Headhunting / Outplacement, Schulungs- / Trainings- / Coachingleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Im Mittelpunkt dieses Präqualifizierungsverfahrens steht die Erhebung von Informationen über die Fachkompetenz, Erfahrung und das Leistungsvermögen des Antragstellers zur Erbringung bzw. zur qualitätsgesicherten Vermittlung der jeweiligen Beratungsleistungen. Im Falle der Vermittlung muss es sich bei den Vermittlern als auch bei den vermittelten Leistungserbringern um Selbstständige im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IV handeln. Es sind für die Antragstellung und Prüfung Referenznachweise erforderlich, die eine gewisses Volumen aufweisen müssen. Nähere Details dazu finden sich im Dokument zu den Verfahrensregeln PQ-Beraterleistungen (Ziffer 2.214) unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Allgemeine-Bedarfe-und-Leistungen-4363038(Beraterleistungen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Präqualifizierungsunterlagen (siehe unter III.1.9). Weitere Bedingungen werden im jeweiligen Auftrag genannt.

Interessierte neue Dienstleister für die Warengruppe Beraterleistungen 41507XXX (Bereich Allgemeine Bedarfe und Leistungen) müssen sich bei der Deutschen Bahn AG registrieren.

Dies erfolgt über den Link https://smart.noncd.de.de (Tool SMaRT). Für bestehende Dienstleister entfällt dieser Punkt, da diese bereits im System registriert bzw. angelegt sind.

Eine Antragsstellung zur Qualifikation für Beraterleistungen ist dann ohne Neuregistrierung in SMaRT möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das bestehende Präqualifizierungssystem für Beraterleistungen der Deutsche Bahn AG wird am 31.08.2022 eingestellt. Die dort hinterlegten Präqualifizierungen verlieren damit ab dem 01.09.2022 Ihre Gültigkeit. Noch über das bisherige System präqualifizierte Lieferanten oder neue Lieferanten stellen ihre Anträge für eine neue Präqualifizierung nur noch im Lieferantenportal SMaRT unter https://smart.noncd.de.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022