Transport von Altholz (AVV-Nr.: 20 01 38) von den BSR-Recyclinghöfen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Altholz (AVV-Nr.: 20 01 38) von den BSR-Recyclinghöfen
Transport von Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von den 14 Recyclinghöfen der BSR (ggf. mit Zwischenlagerung von Behältern), einschl. Wartung und Instandhaltung der übergebenen BSR-Behälter
Los 1 Süd
Transport von Altholz von den BSR-Recyclinghöfen: Berliner Straße, Brunsbüttler Damm, Hegauer Weg, Ostpreußendamm.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31.07.2025 zu verlängern.
Los 2 Nord
Transport von Altholz von den BSR-Recyclinghöfen: Asgardstr., Behmstr., Ilsenburger Str., Lengeder Str., Ruppiner Chaussee
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31.07.2025 zu verlängern.
Los 3 Ost
Transport von Altholz von den BSR-Recyclinghöfen: Fischerstr., Nordring, Oberspreestr., Rahnsdorfer Str.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31.07.2025 zu verlängern.
Los 4 Gradestraße
Transport von Altholz vom BSR-Recyclinghof: Gradestraße
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31.07.2025 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Teil A, Anlage A3)
- Auflistung der für die Auftragserfüllung vorgesehenen und verfügbaren Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5)
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die ausgeschriebeneabfallwirtschaftliche Tätigkeit (Sammeln/ Befördern und Lagern) und der erforderlichen Abfallschlüssel-Nummer(AVV-Nr. 20 01 38), auch für Unterauftragnehmer
- Nachweis der Genehmigung für eine Zwischenlagerung der mit Altholz befüllten Behälter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.