Lieferung von Tausalz (NaCl) für die Autobahn GmbH des Bundes
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Tausalz (NaCl) für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.21 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig. Die Bundesautobahnen und andere Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung.
Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden tauende Streustoffe für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Tausalz (NaCl) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Streustoffe werden ja nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen.
Der Auftrag wird in fünf Fachlosen vergeben:
Los 1: NL Nord Los 2: NL Nordwest Los 3: NL West Los 4: NL Südwest Los 5: NL Südbayern Die genauen technischen Beschreibungen und Mindestanforderungen an die jeweiligen Streustoffe sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt je nach Bedarf an die Autobahnmeistereien, Stützpunkte und Lager der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes. Die jeweiligen Anlieferungsstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang B02 Lieferstellenverzeichnis).
Mindest- und Höchstabnahmeverpflichtung:
Die Auftraggeberin verpflichtet sich mindestens 80 % und höchstens 120 % der geschätzten Bedarfsmenge des jeweiligen Loses abzurufen. Die geschätzten Bedarfsmengen des jeweiligen Loses können den Vergabeunterlagen (Anhang B03 Preisblatt) entnommen werden.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und läuft bis zum 30.06.2023. Die Lieferzeit beginnt am 01.10.2022.
Nähere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Lieferung an die NL Nord
Lieferung von tauenden Streustoffen (Kornklasse F) an die Niederlassung Nord der Autobahn GmbH des Bundes.
Lieferung an die NL Nordwest
Lieferung von tauenden Streustoffen (Kornklasse F) an die Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH des Bundes.
Lieferung an die NL West
Lieferung von tauenden Streustoffen (Kornklasse F) an die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes.
Lieferung an die NL Südwest
Lieferung von tauenden Streustoffen (Kornklasse M) an die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes.
Lieferung an die NL Südbayern
Lieferung von tauenden Streustoffen (Kornklasse M) an die Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eignung des Bieters gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters). Der Bieter hat mittels des Formblattes C-F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. b) Nachweis der Eignung des Bieters gem. § 42 VgV. Der Bieter hat das Formblatts C-F2 „Eigenerklärung Russlandsanktionen“ nach den Anforderungen des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 14.04.22 vorzulegen. Die Eigenerklärung ist pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) abzugeben. c) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C-F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Abgabe der Eigenerklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 "Eigenerklärung Russlandsanktionen". Der Bieter hat das Formblatt C-F2-"Erklärung Russlandsanktionen" (Eigenerklärung) zu verwenden.
1. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird (Formblatt C-F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2. Nachweis der Geschäftsumsätze für die letzten Geschäftsjahre: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) in EUR netto pro Geschäftsjahr (Formblatt C-F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
1. Angabe der erbrachten Liefermengen an Tausalz (NaCl) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021): Abgabe eines Eigenerklärung mittels des Formblatts C-F4.2.. Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Die erbrachte Liefermenge muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens folgende Mindestliefermengen aufweisen (Mindestanforderung):
Los 1: mindestens 18.000 to Los 2: mindestens 19.000 to Los 3: mindestens 30.000 to Los 4: mindestens 24.000 to Los 5: mindestens 32.000 to.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).