BF_GU_Quartiersgaragen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
BF_GU_Quartiersgaragen
Auf den Buckower Feldern entsteht ein neues Quartier mit etwa 900 Wohnungen. Der AG beabsichtigt die Errichtung einer Quartiersgarage mit 305 PKW-Stellplätzen und einem Pausenraum auf dem Baufeld VII und eine Quartiersgarage mit 122 Stellplätzen auf dem Baufeld III. Dafür sind sowohl Teile der notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen exkl. Freianlagen durch einen Generalunternehmer zu erbringen.
Errichtung einer Quartiersgarage mit 305 PKW-Stellplätzen und einem Pausenraum und einee Quartiersgarage mit 122 Stellplätzen. Dafür sind sowohl Teile der notwendigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen exkl. Freianlagen durch einen Generalunternehmer zu erbringen.
entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber durch die Bewertung der Bauvorhaben, die von den Bewerbern realisiert wurden. Dabei werden maximal vier Referenzen gewertet. Diese müssen den Mindestanforderungen des Eignungskriteriums "Referenz" entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis der Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB
[2] Berufshaftpflichtversicherung
[3] Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers in € (netto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
zu 2: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 5 Mio. € für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (pro Schadensfall 2-fach maximiert pro Kalenderjahr). Weiterhin ist eine Umwelthaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe nachzuweisen. Diese Versicherungsnachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolicen (diese nicht älter als 6 Monate).
zu 3: Geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Gesamtumsatz der Geschäftsjahre muss mindestens 15 Mio. € (netto) p.a. betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert)
[4]Angabe von Referenzen des Bauunternehmens als Generalunternehmer:
Mindestens ein Referenzprojekt als Parkhaus/Parkgarage mit individuell geplanter Fassade externer Architekten inkl. Nennung Planungsbüro, Dachbegrünung mit Regenwasserretentionsfunktion und einer Stellplatzanzahl von mindestens 200. Die Fertigstellung muss im Zeitraum 01.01.2017 bis Ende 2021 erfolgt sein (Abnahme durch den Auftraggeber).
Unterzeichnung folgender Eigenerklärungen:
Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
Datenschutzvereinbarung
Ggf. Besondere Vertragsbedingungen zu Nachunternehmern,
Ggf. Erklärung Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]