DIN- UND NORMTEILE (VERBINDUNGSELEMENTE)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
DIN- UND NORMTEILE (VERBINDUNGSELEMENTE)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von DIN- und
Normteilen, wie z.B. Schrauben, Muttern, Scheiben etc.
Es sollen zwei Beschaffungswege zu den C-Teilen umgesetzt werden:
1. C-Teile-Management
2. klassischer Rahmenvertrag – Abrufbestellung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von DIN- und
Normteilen, wie z.B. Schrauben, Muttern, Scheiben etc.
Es sollen zwei Beschaffungswege zu den C-Teilen umgesetzt werden:
1. C-Teile-Management
2. klassischer Rahmenvertrag – Abrufbestellung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1)
ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
ggf. Nachweis Handwerksrolle / Berufsregister
Eigenerklärung oder Nachweis zum Vorliegen der in den Vertragsbedingungen (Teil B) gefor-derten Versicherungen in der geforderten Höhe
Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2),
Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebe-nen Leistung vergleichbar sind (Teil A, Anlage A3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.