Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung MetaVer (Metadatenverbund) / UVP-Portal (Umweltverträglichkeitsprüfungen)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geoinfo.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung MetaVer (Metadatenverbund) / UVP-Portal (Umweltverträglichkeitsprüfungen)
Weiterentwicklung MetaVer und UVP-Verbund.
Rahmenvertrag zur Weiterentwickung MetaVer/UVP im VKoopUIS Projekt 52
Hintergrund
Das VKoopUIS 52 Projekt (Verwaltungskooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme; VKoopUIS) betreibt einen gemeinsamen Metadatenkatalog MetaVer (Metadatenverbund) und ein UVP-Portal (für Umweltverträglichkeitsprüfungen; UVP) und entwickelt hierfür relevante Softwarekomponenten weiter.
MetaVer und UVP-Portal basieren auf der Open Source Software InGrid. Seit 2015 werden die InGrid Komponenten für MetaVer und UVP-Portal unter der Open-Source-Lizenz European Union Public Licence (EUPL) gepflegt und weiterentwickelt. Der Source Code von InGrid steht unter der Github Adresse https://github.com/informationgrid frei zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum InGrid System und den Komponenten befinden sich auf der Internetseite des Softwareprojekts: https://www.ingrid-oss.eu/
Relevante InGrid-Komponenten im VKoopUIS Projekt 52 sind:
• ein Portal-Framework,
• eine Web-Suchmaschine nebst Indexierungstechnologie,
• ein INSPIRE- und GDI-DE- konformer Metadatenkatalog,
• ein Katalogsystem zur Umsetzung der Anforderungen des UVP-Gesetzes,
• eine Visualisierungskomponente für Internetkarten sowie
• diverse An- und Abfrageschnittstellen, die für die Recherche der direkt angeschlossenen Komponenten, aber auch für die Weiterleitung von Metadaten an externe Systeme (z.B. an die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), das europäische Geoportal und das Govdata-Portal) zuständig sind.
MetaVer ist ein gemeinsames Portal der Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es dient als zentraler Zugangspunkt zu den Metadaten der beteiligten Länder. https://metaver.de/
Das UVP-Portal ist ein gemeinsames Portal der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. https://www.uvp-verbund.de/
Entwicklungsziele
Die produktiv laufenden Portale MetaVer und UVP sollen entsprechend der Bedürfnisse der beteiligten Partner, der gesetzlichen Anforderungen sowie dem Stand der Technik (Nutzerfreundlichkeit, Ergonomie, Sicherheit, etc.) stetig und auf Basis von Beschlüssen der VKoopUIS 52 Steuerungsgruppe weiterentwickelt werden. Die Projektziele stellen Daueraufgaben dar.
Leistungsbeschreibung
Über einen Rahmenvertrag mit einer potentiellen Firma sollen die o.g. Entwicklungsziele der VKoopUIS 52 stetig umgesetzt werden.
Hierbei geht es um die Beauftragung von
• Konzeptions- und Beratungsleistungen bzgl. der Anforderungen und Bedarfe aus der VKoopUIS 52,
• Programmierungsleistungen zur Entwicklung potentieller neuer Komponenten bzw. zur Weiterentwicklung bestehender Komponenten,
• Leistungen zur Erstellung und Aktualisierung von Softwaredokumentationen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Die Firma Wemove ist seit 2009 alleinige Entwicklerin der InGrid-Softwarekomponenten, verwaltet im Auftrag des InGrid-VKoopUIS-Projekts den InGrid-Software-Quellcode über das Gitflow-Modell und ist gemäß Projektorganisation als technischer Dienstleister verantwortlich für Entwicklung, Dokumentation, QS, Test und Veröffentlichung aller InGrid-Komponenten. Seit 2015 werden die InGrid Komponenten von den InGrid-VKoopUIS-Projektpartnern gemeinsam unter der Open-Source-Lizenz European Union Public Licence (EUPL) gepflegt und weiterentwickelt. Bei dem Software-Paket InGrid handelt es sich um eine Individualsoftware. Unter fachlichen und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten kommt als Auftragnehmer für Softwarepflege und Weiterentwicklung nur die Firma Wemove in Betracht.
Durch die Rolle des Verwalters des InGrid-Quell-Codes und Managers der Software-Veröffentlichung sowie die Tatsache, dass der gemeinsame Entwicklungszweig zentrales Merkmal der Kooperation ist, ist eine Beteiligung der Firma Wemove an jeder Entwicklung im InGrid-Umfeld zwingend erforderlich: Ohne Firma Wemove ist die abschließende Übernahme von Softwarebausteinen in den gemeinsamen Softwarezweig nicht möglich, da die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten InGrid-Softwarekomponenten gemäß Projektorganisation aktuell bei der Firma Wemove liegen und grundsätzlich auch nur von einer Firma wahrgenommen werden können.
Eine entscheidende Rolle spielt bei der Software-Veröffentlichung das vorangestellte Qualitätssicherungs-System (QS). Dieses wurde über Jahre aufgebaut und ist geistiges Eigentum der Firma Wemove. Das QS-System ist entscheidend für die Softwarequalität und durch andere Dienstleister nicht nachnutzbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wemove.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als freiwillige ex-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragsnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vgl. § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Wie zuvor dargestellt erfolgt diese Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.