RV Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahnifrastr. Fahrstrom- und allg. Energieversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0636-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahnifrastr. Fahrstrom- und allg. Energieversorgung
RV (Rahmenvereinbarung) Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahninfrastruktur Fahrstrom- und allg. Energieversorgung (U-Netz)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Lieferung von diversen Kabeltrassenmaterial - Sämtliches Material ist innerhalb Berlins und maximal 10 Wochen nach Abruf zu liefern, die genaue Lieferadresse und Liefertermin erfolgt jeweils nach Absprache mit dem AG (Auftraggeber). Größere Mengen werden mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 - 8 Wochen durch den AG abgerufen - konkrete Angaben siehe Leistungsverzeichnis (LV). Der Rahmenvertrag beinhaltet eine einmalige Verlängerungsoption um maximal 36 Monate. Bei Ausübung der Fortführungsoption verdoppeln sich voraussichtlich die im LV genannten Bedarfszahlen je Position. Der Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt [Betrag gelöscht] Euro. Sobald der Höchstwert erreicht ist, verliert der Rahmenvertrag seine Gültigket. Auf die Ausschöpfung des Zielwertes (Höchstwert) besteht kein Anspruch. Bitte beachten Sie des weiteren auch die Preisanpassungsregelung, welche in den BVB's festgehalten wird.
Bei Ausübung der Fortführungsoption verdoppeln sich voraussichtlich die im LV genannten Bedarfszahlen je Position. Nähere Informationen erhalten Sie in den BVB's (Besondere Vertragsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Kabeltrassenmaterialbeschaffung für U-Bahnifrastr. Fahrstrom- und allg. Energieversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.