Rahmenvertrag über Dienstleistungen für Terminal-Servicekräfte für den operativen Verkehrsbetrieb in den Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0024 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Dienstleistungen für Terminal-Servicekräfte für den operativen Verkehrsbetrieb in den Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg
Gegenstand der Leistung ist die qualitätsgerechte Durchführung der Passagierinformation, des Passagierservice und der Passagiersteuerung sowie die Umsetzung des Prozessmonitorings nach den Erfordernissen des AG.
Der AN stellt hierfür geeignetes Personal bedarfsgerecht bereit.
Die gegenständliche Leistung muss täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen erbracht werden.
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Die Leistungen werden mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.03.2023 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung) und endet nach 36 Monaten.
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Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu maximal weitere 24 Monate vor.
Es sind durch den Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu erfüllen:
- Unterstützung der Abteilung Terminalmanagement des Auftraggebers im Aufgabengebiet der Fluggastinformation und des Passagierservice,
- Passagiersteuerung und Queuing Management in den Hauptanstellbereichen der Terminals (z.B. Check-In, Sicherheits- und Passkontrollen, Prioritylane),
- Erteilung von fachkundigen und detaillierten mehrsprachigen flug- und flughafen-spezifischen Auskünften für nationale und internationale Fluggäste im Ankunfts-,
Abflugs-, Transfer- , öffentlichen und Sicherheitsbereich ,
- Erteilung von mehrsprachigen Auskünften zur Wegeführung in den Terminals zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Verbindung mit der Weitergabe von Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg,
- Unterstützung bei der Wegeleitung in und vor den Terminals,
- Informationserteilung zu den bestehenden Örtlichkeiten und Gewährung einer Orientierungshilfe,
- Unterstützung bei der Umsetzung von Prozesserhebungen in den Terminals (z. B. Messung/Erhebung von Prozesszeiten, Passagiermengen, etc.),
- Unterstützung als Räumungshelfer bei Notfällen wie z. B. Evakuierungen oder Teilsperrungen der Terminals,
- Unterstützung der Passagiere bei der Handhabe der AG- eigenen Self-Service Equipments,
- Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierservice sowie die Gepäckverbringung bei besonderen Betriebszuständen (z.B. Terminal oder gepäckseitige Störfällen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Flugausfällen, etc.,
- Bedarfsweise Unterstützung bei der Stellung von Gurtabsperrpfosten,
- Transportservice von Lounge-Gästen der AG-eigenen Businesslounges zum jeweiligen Abfluggate.
Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Standortleiter zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht.
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu 24 weitere Monate nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Der Abruf kann monatsweise erfolgen. Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich beauftragt werden.
Der AG wird die Vergabeunterlagen (mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen) erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung. . Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
5)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung _Artikel 5K der Verordnung EU zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt "Projektbezogene Eignung" zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1. Unternehmensreferenzen
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Die folgenden Leistungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
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1.1.Vergleichbare Leistungen sind Dienstleistungen, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:
a) Erteilung von fachkundigen, detaillierten mehrsprachigen flug- und flughafenspezifischen Auskünften gegenüber Passagieren, die persönlich (Face-to-Face) durch für diesen Zweck geschultes und bereitgestelltes Personal erteilt werden,
b) mehrsprachige Steuerung von Passagierflüssen im Ankunfts-, Abflugs-, Transfer- und Sicherheitsbereich eines Flughafens durch für diesen Zweck geschultes und bereitgestelltes Personal.
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2. Personelle Ausstattung
2.1) Durchschnittliche Anzahl an fachlichen Mitarbeitern
Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an fachlichen Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
2.2) Benennung Standortleiter
Benennung von mindestens einem Standortleiter des Bewerbers / der BewGe, welcher im gesamten Vertragszeitraum für den Einsatz beim AG vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem soll bspw. auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
Bei Angabe von mehr als einem Standortleiter wird der Bewerber/die BewGe gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt "Projektbezogene Eignung" zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Zu 1)
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1.1
Von dem Bewerber/der BewGe müssen alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a) und b) insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden.
1.2
Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber / die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
1.3.
Bei der als Referenz benannte Leistung muss es sich um einen vergleichbaren Auftrag mit einem jeweiligen Mindestabrufvolumen von mindestens 2.500 Std/Monat über einem Zeitraum von zwölf Monaten ununterbrochener Leistungserbringung handeln.
1.4
Die als Referenz benannte Leistung muss in einem Schichtsystem erbracht worden sein.
1.5
Bei der als Referenz benannte Leistung muss es sich um einen vergleichbaren Auftrag über die Dauer von mindestens 12 Monaten, ununterbrochen, handeln.
Die genannten Mindestanforderungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a) oder 1.1 b), 1.2 und 1.5 müssen jeweils in jeder Referenz erfüllt werden.
Die Mindestanforderung 1.3 und 1.4 muss jeweils in mindestens einer Referenz erfüllt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ der BewGe genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss nachfolgende Angaben beinhalten
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Zu 2.2) Standortleiter
Es gelten für jeden der benannten Standortleiter nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Berufliche Erfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß III.1.3. Punkt 1.1 a) oder b),
b) Erfahrung in der Personalführung (mindestens 35 Personen) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr,
c) Mindestens zwei Jahre Arbeitserfahrung im operativen Flughafenumfeld eines internationalen Flughafens,
d) Erfahrungen mit der Konzeption und Umsetzung von Einsatzplänen.
Die Nichterfüllung der vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen III. 1.3. Ziff. 2.2 Punkt a) bis d) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss zudem nachfolgende Angaben beinhalten
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der AG das Formblatt "Projektbezogene Eignung" zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Das vom Dienstleister zur Ausführung einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn jeweils die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
a) gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft und im Besitz des Flughafensicherheitsausweises sein, sowie nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein,
b) körperlich und psychisches belastbar, sowie schichtdiensttauglich sein,
c) über fließende und grammatikalisch einwandfreie Sprachkenntnisse in Deutsch (mindestens C1) und Englisch (mindestens B2) verfügen,
d) insgesamt über das gesamte Team über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch und Türkisch verfügen,
e) Konfliktfähigkeit zeigen, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich, diskret und hilfsbereit auftreten. Der vorgegebene Servicegedanke der Auftraggeber hat dabei höchste Priorität.
Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-0024 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 16.06.2022, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de