Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0540-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0540-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Projektsteuerungsleistungen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und Vorgabe des Berliner Nahverkehrsplans 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Der sukzessive Aufbau einer vollelektrifizierten Elektrobusflotte bis 2030 stellt neue Anforderungen an die bestehende und zukünftige Infrastruktur der Fahrwege sowie an die Betriebshöfe. Auf den Bestandshöfen ist der Hochlauf der Elektrobusflotte nicht mehr abzubilden. Die Elektrifizierung der Busflotte bis 2030 wird in mehreren Ausbaustufen realisiert. Eine zentrale Rolle spielen dabei die drei Neubauvorhaben Betriebshofverbund Köpenicker Landstraße (ca 4,4 ha) und Rummelsburger Landstr. (ca. 2,2 ha), sowie die Betriebshöfe Säntisstr. (ca. 6,5 ha) und optional Gartenfeld (ca. 5,3 ha), um den künftigen Anforderungen alternativer Antriebe und den steigenden Abstellbedarfen gerecht zu werden. Diese drei Vorhaben werden in einem Programm zur Realisierung der Werkstatt- und Serviceinfrastruktur für die E-Mobilität zusammengefasst und entsprechend eingegliedert im Zuge eines Gesamtstufenkonzeptes umgesetzt. Daher ist von einem sog. Multiprojekt auszugehen, für das die Projektsteuerungsleistung ausgeschrieben werden. Die Einzelvorhaben haben einen unterschiedlichen Stand sowie einen unterschiedlichen Umfang und deshalb auch eine unterschiedliche Realisierungsdauer. Es werden bereits parallel Arbeiten zur Bedarfsermittlung erledigt. Die Köpenicker Landstr. soll 2024 fertiggestellt sein. Die Rummelsburger Landstr. Bis 2024 sowie Säntisstr. bis 2026 und Gartenfeld, wenn er realisiert wird, bis spätestens 2028. Dies sind aber keine verbindlichen Angaben. Eine stufenweise Inbetriebnahme der Betriebshöfe ist nicht auszuschließen. Die Betriebshöfe sollen zum Teil nach der Planungsmethode des Building Information Modelling mit hoher Informationstiefe bearbeitet werden. Dies hat eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen AG, Projektsteuerer und BIM Manager (extern beauftragt) zur Folge. Es ist daher unerlässlich, dass der Projektsteuerer schon BIM Projekte betreut hat. Gegenstand dieser Ausschreibung ("Vertragsleistung") und damit Leistungspflicht des zu beauftragenden AN sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen i.S.d. AHO. Der Auftrag wird in drei Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die zweite und dritte nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option. Der Standort Gartenfeld ist als eine freie Option zu betrachten Auftragsstufe 1 • Projektvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • Planung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO Option Auftragsstufe 2 • Option: Ausführungsvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO Option Auftragsstufe 3 • Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • und besondere Leistungen Die Projektkosten für die Errichtung der Betriebshöfe betragen 250.000.000,00 € Netto

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option Auftragsstufe 2 • Option: Ausführungsvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- Option Auftragsstufe 3 • Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- • Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- Der Standort Gartenfeld ist als eine freie Option zu betrachten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 223-549251
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]31
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2022