Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0540-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen
Projektsteuerungsleistungen
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und Vorgabe des Berliner Nahverkehrsplans 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Der sukzessive Aufbau einer vollelektrifizierten Elektrobusflotte bis 2030 stellt neue Anforderungen an die bestehende und zukünftige Infrastruktur der Fahrwege sowie an die Betriebshöfe. Auf den Bestandshöfen ist der Hochlauf der Elektrobusflotte nicht mehr abzubilden. Die Elektrifizierung der Busflotte bis 2030 wird in mehreren Ausbaustufen realisiert. Eine zentrale Rolle spielen dabei die drei Neubauvorhaben Betriebshofverbund Köpenicker Landstraße (ca 4,4 ha) und Rummelsburger Landstr. (ca. 2,2 ha), sowie die Betriebshöfe Säntisstr. (ca. 6,5 ha) und optional Gartenfeld (ca. 5,3 ha), um den künftigen Anforderungen alternativer Antriebe und den steigenden Abstellbedarfen gerecht zu werden. Diese drei Vorhaben werden in einem Programm zur Realisierung der Werkstatt- und Serviceinfrastruktur für die E-Mobilität zusammengefasst und entsprechend eingegliedert im Zuge eines Gesamtstufenkonzeptes umgesetzt. Daher ist von einem sog. Multiprojekt auszugehen, für das die Projektsteuerungsleistung ausgeschrieben werden. Die Einzelvorhaben haben einen unterschiedlichen Stand sowie einen unterschiedlichen Umfang und deshalb auch eine unterschiedliche Realisierungsdauer. Es werden bereits parallel Arbeiten zur Bedarfsermittlung erledigt. Die Köpenicker Landstr. soll 2024 fertiggestellt sein. Die Rummelsburger Landstr. Bis 2024 sowie Säntisstr. bis 2026 und Gartenfeld, wenn er realisiert wird, bis spätestens 2028. Dies sind aber keine verbindlichen Angaben. Eine stufenweise Inbetriebnahme der Betriebshöfe ist nicht auszuschließen. Die Betriebshöfe sollen zum Teil nach der Planungsmethode des Building Information Modelling mit hoher Informationstiefe bearbeitet werden. Dies hat eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen AG, Projektsteuerer und BIM Manager (extern beauftragt) zur Folge. Es ist daher unerlässlich, dass der Projektsteuerer schon BIM Projekte betreut hat. Gegenstand dieser Ausschreibung ("Vertragsleistung") und damit Leistungspflicht des zu beauftragenden AN sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen i.S.d. AHO. Der Auftrag wird in drei Auftragsstufen abgerufen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die zweite und dritte nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option. Der Standort Gartenfeld ist als eine freie Option zu betrachten Auftragsstufe 1 • Projektvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • Planung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO Option Auftragsstufe 2 • Option: Ausführungsvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO Option Auftragsstufe 3 • Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO • und besondere Leistungen Die Projektkosten für die Errichtung der Betriebshöfe betragen 250.000.000,00 € Netto
Option Auftragsstufe 2 • Option: Ausführungsvorbereitung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- Option Auftragsstufe 3 • Option: Ausführung im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- • Option: Projektabschluss im Sinne des Leistungsbildes Projektmanagement AHO- Der Standort Gartenfeld ist als eine freie Option zu betrachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität, Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.