Landschaftsbau 1.BA mit medientechnischer Erschließung - Bewässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 196-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbau 1.BA mit medientechnischer Erschließung - Bewässerung
Umbau einer Parkanlage mit neuem Spielplatz, Wege- u. Platzflächen, Erdarbeiten, vegetationstechnischen Arbeiten, Baumpflanzungen und Ausstattungen sowie Bau von Rohrleitungen (TW). Die Parkanlage befindet sich auf einem Altlastenstandort.
Grünfläche Egelpfuhlwiesen, Lutoner Str. 21, 13581 Berlin
Neugestaltung der öffentl. Grünfläche Egelpfuhlwiesen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt V 124.H F (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt V 124.H F (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt V 124.H F (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nachweise (über Präqualifikation oder Referenzen) für die PQ VOB-Leistungsbereiche
- 215-01 Landschaftsbauarbeiten
- 112-16 Metallbauarbeiten
- 211-01 Erdarbeiten
- 213-02 Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich
- 213-05 Blitzschutzanlagen
- 411-01 Oberbauschichten ohne Bindemittel
- 411-04 Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
- 511-01 Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten
s. Vergabeunterlagen
weiter bei VI.3) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Spandau von Berlin, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Arbeiten im öffentlichen Straßenland (Herstellung einer provisorische Gehwegüberfahrt) müssen durch eine vom Land Berlin dafür zugelassene Firma ausgeführt werden.
- Die Ausführung der Stahlbau- und Schweißarbeiten (Sanierung Wetterschutzpilz) müssen durch einen präqualifizierten Schweißfachbetrieb (EXC2 nach DIN EN 1090-2) ausgeführt werden.
- Die Verlegung der Trinkwasserleitung muss durch einen fachlich qualifizierten Installateur aus dem Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe ausgeführt werden.
- Der Transport von Abfällen, die gefährliche oder nicht gefährliche Stoffe enthalten, darf nur durch Entsorgungsfachbetriebe (Ebf) mit Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten erfolgen. (Siehe Formblatt Abfall – Formblatt1 V 2411 F)
- Der AN hat für die Dauer der Arbeiten eine Betriebsanweisungen nach §14 Gefahrstoffverordnung bzw. DGUV 001-004 zu erstellen. (Siehe Arbeits- und Sicherheitsplan)
- Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Unternehmer (Auftragnehmer) nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
- Mit der Durchführung von Gefahrstoffmessungen ist eine Person zu beauftragen, die über die not-wendige Sachkunde und die notwendigen Einrichtungen verfügt (s. DGUV Vorschrift 1, § 18 (1) und (2) GefStoffV, DGUV Regel 101-004. Diese Person muss insbesondere Kenntnisse der TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", und TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" haben.
- Beschäftige, für welche die notwendigen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden können, dürfen nicht in der Schutzzone 1 beschäftigt werden. Vom Auftragnehmer müssen die entsprechenden Unterlagen bezüglich der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128), DGUV Vorschrift 6 (ehem. BGV A4) und DGUV Vorschrift 8 (ehem. BGV A7) beigebracht werden.
(Siehe Arbeits- und Sicherheitsplan)
- Pflanzarbeiten und Gehölzschnittarbeiten dürfen nur durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte des Garten- und Landschaftsbaues ausgeführt werden.
- Das Leitungspersonal muss über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]