Starkstrom, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 105-22 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstrom, Richard-Linde-Weg 49
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Es sind ein Zubau 1,5 Züge (Haus 4) sowie der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle geplant.
Richard-Linde-Weg 49, 21033 Hamburg
1 x Anreihstandverteiler 1,8 m x 0,6 m einschl. Einbauten, 1 Unterverteiler, ca. 2.100 m NYM Leitung 1,5 - 16 mm², ca. 10 Schalter, ca. 45 Schutzkontaktsteckdosen, ca. 190 Leuchten, 1 PV-Anlage
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022 bis April 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Starkstrom, Richard-Linde-Weg 49
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Rundschreiben der BSW vom 31.03.2022 ist für dieses Gewerk aufgrund schwankender Marktpreise eine Stoffpreisgleitklausel zu vereinbaren. Um allen Bietern die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Angebot unter Einbeziehung einer Stoffpreisgleitklausel zu kalkulieren, war die Ausschreibung gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A wegen notwendiger Änderungen an den Vergabeunterlagen aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]