Frankfurt Hauptbahnhof; Errichtung der Sprachalarmierungsanlage (Los 1) und der elektrischen Lautsprecheranlage (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38144
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hauptbahnhof; Errichtung der Sprachalarmierungsanlage (Los 1) und der elektrischen Lautsprecheranlage (Los 2)
Aufbau der Sprachalarmierungsanlage im Hbf Frankfurt gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Aufbau der Sprachalarmierungsanlage im Hbf Frankfurt gem. Leistungsbeschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Hbf Frankfurt/M. Erneuerung der SAA; Firma Zech - Nachtrag 01-
Analyse der erforderlichen Systemleistung SAA
Ursache: Vorgabe der Sachverständigen Prüfung zur Erweiterung der SAA auf alle Ebenen. AN verfügt über die techn.
Kenntn. + Ortskenntnisse um ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen (Kabelverlegung) und veranlasst die Abnahmen und
Abstimmungen mit Abnahmeprüfern.