ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: RV DC LAN Arista Referenznummer der Bekanntmachung: 71-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: ITDZ Berlin: RV DC LAN Arista
Rahmenvertrag Data Center LAN des Herstellers Arista Networks
Berlin
Rahmenvertrag Data Center LAN des Herstellers Arista Networks
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher
Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen: EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Systemlieferungs-AGB, EVB-IT System-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), EVB-IT Dienstleistungs-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB, EVB-IT Pflege S-AGB, VOL/B
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem
Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1(A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U
III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U
III.1.1.3 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A, *U
III.1.2.2 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelabrufe).Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. *E
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je
Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag bzw. entsprechende
Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236 (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle); *U
III.1.3.3 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U
III.1.3.4 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bieter etablierten Informations-Sicherheits Managementsystems (ISMS); *L, *S
III.1.3.5 (A) Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenz zu Data Center LAN mit Hersteller Arista Networks, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, unter Verwendung des Formulars E IV. Der Projektabschluss der Referenz darf nicht älter als 2 Jahre sein, zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten des Herstellers Arista Networks hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *L, *S
III.1.3.6 (A) Nachweis, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr
durch fachkundige Mitarbeitende besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können, durch schriftliche Zusicherung des Bieters mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline-Mitarbeiter (formlos); *L, *S
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3.3 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.
III.1.3.4 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird.
III.1.3.5 (A) mindestens 1 Unternehmensreferenz mit Arista Universal Cloud Network Design mit EVPN Fabric vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 2 Jahre (zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung dieses Verfahrens) ist
III.2.2.1 (A) Eigenerklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung Berlin (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U
III.2.2.2 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A
III.2.2.3 (A) Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG (Sabotageschutzbetreuung) im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E III für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, dieZugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen des ITDZ Berlin und/oder im Land Berlin erhalten und/oder an sicherheitsempfindlichen Anlagen arbeiten sollen. *A, *U
III.2.2.4 (A) Nachweis des zum Zeitpunktes der Angebotsabgabe gültigen Arista Networks Partnerschaftsstufe mindestens ELITE; *E
III.2.5 bis III.2.2.6 unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Hinweis zu IV.2.7) Es handelt sich um einen geplanten Termin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 weitere Bedingungen für die „Ausführung des Auftrags“ zu III.2.2:
III.2.2.5 (A) Nachweis der Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen für den Service für Produkte von Arista Networks in Form einer Arista-Zertifizierung "ACE Cloud Journeyman Level 3", die in maximal einer Stunde mit der Störungs-/ Fehlerbearbeitung vor Ort beginnen können (formlose Erklärung), mind. 2 Personen,
Eine elektronische Kopie der geforderten, aktuell gültigen Zertifizierungen "ACE Cloud Journeyman; Level 3" ist für jede Person beizufügen. *L, *S
III.2.2.6 (A) Nachweis der Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person für den Service für Produkte von Arista Networks in Form einer Arista-Zertfizierung "ACE Cloud Automation Level 5", die in maximal 23 Stunden vor Ort mit der Störungs-/ Fehlerbearbeitung beginnen können (formlose Erklärung), mind. 1 Personen
Eine elektronische Kopie der geforderten, aktuell gültigen Zertifizierung ACE Cloud Automation Level 5 für die Person ist beizufügen. *L, *S
geforderte Mindeststandards zu III.2.2:
III.2.2.4 (A) mindestens "Arista Partnership Level ELITE"
III.2.2.5 (A) formlose Erklärung der Bereitstellung der zertifizierten Personen (mind. 2 mit ACE Cloud
Journeyman Level 3) für den Service für Arista Networks, die in maximal 1 Stunde mit der Störungs-/
Fehlerbearbeitung vor Ort beginnen können und Vorlage der Zertifizierungen "ACE Cloud Journeyman Level 3" dieser Personen
III.2.2.6 (A) formlose Erklärung der Bereitstellung der zertifizierten Person (ACE Cloud Automation Level 5) für den Service für Arista Networks, die in maximal 23 Stunden vor Ort mit der Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können und Vorlage der Zertifizierung "ACE Cloud Automation Level 5" dieser Person
VI 3.2. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten gem. § 10 Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den
Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis hat der von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung von der für
dieBerufsausbildung zuständigen Stelle auf Anforderung beizubringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/