Rahmenvertrag Druck Broschüren Referenznummer der Bekanntmachung: 20226
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Druck Broschüren
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat den Bedarf der Abteilungen und Referate nach Druckdienstleistungen für Broschüren der Formate DIN A4 und DIN A5 gebündelt und standardisiert. Daher wurde ein neuer Rahmenvertrag für den Druck dieser Formate geschlossen werden.
Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat den Bedarf der Abteilungen und Referate nach Druckdienstleistungen für Broschüren der Formate DIN A4 und DIN A5 gebündelt und standardisiert. Daher wurde ein neuer Rahmenvertrag für den Druck dieser Formate geschlossen werden.
Der Schätzwert für diesen Auftrag liegt bei [Betrag gelöscht] EUR netto. Für diese Rahmenvereinbarung wird ein Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart. Wird der Höchstwert vor Ablauf der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht, wird diese Rahmenvereinbarung automatisch beendet und der Vertrag somit aufgelöst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Druck Broschüren
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Teilnahme-/Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Teilnahme/-Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigen oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rech-nungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abge-rechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Da-tenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrech-nungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRPRS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).