Kauf, Lieferung und Installation von Medientechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf, Lieferung und Installation von Medientechnik
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, zwei Verträge über den Kauf und die Lieferung sowie die Installation von Medientechnik abzuschließen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Kauf, Lieferung, Integration, Installation und Inbetriebnahme einer LED Wand sowie deren Wartung Los 2: Kauf, Lieferung und Montage von Audio- und Videokonferenzanlagen für vier Konferenzräume.
Die Bieter können sich sowohl für ein als auch für beide Lose bewerben. Es ist für jedes Los ein gesondertes Angebot abzugeben. Die Abgabe eines Gesamtangebotes für beide Lose ist unzulässig.
Kauf, Lieferung, Integration, Installation und Inbetriebnahme einer LED Wand sowie deren Wartung
Berlin
Es soll eine ca. 8m x 3m LED-Projektionsfläche in einem Konferenzraum entstehen. Die zu erbringende Leistung beinhaltet die Lieferung, Installation, Integration in die auftraggeberseitig vorhandene Infrastruktur und Inbetriebnahme der LED-Wand mit allen dazugehörenden Komponenten.
Die Lieferung hat 3 Monate nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Darüber hinaus sind Wartung und Instandhaltung der Anlage für einen Zeitraum von 60 Monaten Leistungsinhalt.
Kauf, Lieferung und Montage von Audio- und Videokonferenzanlagen für vier Konferenzräume
Berlin
Vor dem Hintergrund, dass u.a. bedingt durch die pandemiebedingte Entwicklung vermehrt Termine als (Hybrid-) Videokonferenzen werden und durch das Gleichstellungsgesetz bestimmte Anforderungen an öffentliche Bereiche (Versammlungsstätten) eines Gebäudes sowie dessen Technik durchgeführt werden, hat der GKV-Spitzenverband den Bedarf, seine bestehenden Video- und Audiokonferenzanlagen zu erweitern bzw. zum Teil zu erneuern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf, Lieferung, Integration, Installation und Inbetriebnahme einer LED Wand sowie deren Wartung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf, Lieferung und Montage von Audio- und Videokonferenzanlagen für vier Konferenzräume
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Konstruktionsplanung Los 1:
Der Bieter erstellt eine Konstruktionsplanung zur Errichtung der LED-Wand unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten beim Auftraggeber. Der Bieter erläutert darin die von ihm konstruktiv geplante und mit dem Angebot kalkulierte technische Umsetzung näher, insbesondere mit Blick auf eine nachvollziehbare Berechnung der statischen Lasten. Die Konstruktionsplanung muss sämtliche für die Überprüfung durch einen externen Statiker notwendigen Angaben enthalten.
Die Konstruktionsplanung wird im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages und Grundlage der Leistungserbringung.
.............................................
Geräteliste Los 1:
Der Bieter reicht mit seinem Angebot für Los 1 eine Geräteliste mit Detailinformationen zu den angebotenen Einzelkomponenten ein. Die Detailinformationen müssen mindestens die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Merkmale beinhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.