Erarbeitung Bebauungsplan 9-84 inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht Referenznummer der Bekanntmachung: GBK 22-03
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wista-plan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung Bebauungsplan 9-84 inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht
Erarbeitung eines Bebauungsplans und damit zusammenhängende weitere Leistungen sowie Durchführung der Umweltprüfung und Erstellung des Umweltberichts nach dem BauGB und weitere verfahrensbezogene Leistungen
Zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie zur Wiedernutzung brachliegender Flächen wurde vom Berliner Senat gemäß § 165 BauGB die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick festgelegt (Verordnung 18/220 vom 12.05.2020, GVBl. Berlin vom 26.05.2020, Seite 327). Der städtebauliche Entwicklungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 50 ha und beinhaltet die Planung von etwa 1.800 Wohneinheiten, drei Schulen, Gewerbeflächen sowie öffentliche Straßen einschließlich einer übergeordneten Straßenverbindung und öffentliche Grünflächen. Die komplexe Gebietsentwicklung geht mit einer umfassenden Reaktivierung der großen Brachflächen des ehemaligen Güterbahnhofs einher. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wird in insgesamt acht Bebauungsplanverfahren aufgeteilt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Verordnungsbegründung (www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-220.pdf).
Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan 9-84 sieht die Ergänzung des übergeordneten Straßennetzes durch eine leistungsfähige Straßentrasse zwischen dem Knotenpunkt Mahlsdorfer Landstraße/ Stellingdamm sowie dem Brandenburgplatz vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 6,5 ha.
Die Auftraggeberin verzichtet auf die Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung nach § 37 VgV, da die Vorinformation den Anforderungen des § 38 Abs. 1 und 4 VgV entspricht und insbesondere die auftragsgegenständliche Leistung benennt. Interesse bitte bei der Kontaktstelle (siehe I.1)) innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2)) nach Maßgabe (siehe VI.3)) bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit der Interessensbestätigung allgemeine Unternehmensdaten (u. a. Bezeichnung, Rechtsform, Sitz, Ansprechpartner) anzugeben. Die Bewerber erklären, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen erfüllen, insbesondere die notwendige Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen.
Mit der Interessensbestätigung haben die Bewerber einen aktuellen Auszug aus dem für sie einschlägigen Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie im Falle von Personengesellschaften (z. B. KG, GbR) auch für die persönlich haftenden Gesellschafter (jeweils soweit mit Rücksicht auf die Rechtsform vorhanden) oder (bei fehlender Registerpflicht) eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, den Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen.
Mit der Interessensbestätigung haben die Bewerber als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt oder EEE) vorzulegen. Darin sind u. a. Angaben zu machen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (u. a. zu Insolvenz/Liquidation, schweren Verfehlungen oder Verurteilungen, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sowie zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Korruptions-, Wettbewerbs-, Gewerbe- und Bundeszentralregister). Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Führungszeugnisse für Personen mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen, Bescheinigungen der zuständigen Stellen wie Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, behördliche und gerichtliche Entscheidungen über Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, öffentliche Auftraggeber früher ausgeführter öffentlicher Aufträge/Konzessionen). Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, Auszüge aus einschlägigen Registern und Sanktionslisten (u. a. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Korruptionsregister, EU-Finanz-Sanktionsliste) einzuholen.
Für die Ausführung der Leistung müssen ausländische Unternehmen, soweit sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig werden, bei der für die Arbeiten zuständigen deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das Unternehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat es dies mit der Interessensbestätigung anzugeben und auf gesondertes Verlangen durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.3).
Die Bewerber müssen die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Auftragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten/Ressourcen und Mittel verfügen, um ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.
Die Bewerber haben mit der Interessensbestätigung als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum Umsatz des Unternehmens und zu einer Berufshaftpflichtversicherung zu machen.
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit einer zweimal jährlichen Maximierung gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Projektversicherung oder eine entsprechende Versicherung für alle Mitglieder nachzuweisen. Im Falle einer Unterauftragsvergabe muss sich die Versicherung auch auf die Unterauftragnehmenden erstrecken, andernfalls ist eine entsprechende Versicherung der Unterauftragnehmenden nachzuweisen. Entsprechende Versicherungsnachweise (Versicherungspolice bzw. -urkunde oder Bestätigung des Versicherers, nicht des Maklers) sind auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, geeignete Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen (z. B. Jahresabschlüsse, Versicherungsnachweise) zu verlangen.
Die Bewerber sollen einen Nachweis über einen durchschnittlichen Umsatz von [Betrag gelöscht] Euro aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einreichen, der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die Bewerber müssen die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Auftragsausführung besitzen und nachweisen. Die nachgewiesene Leistungsfähigkeit der Bewerber darf nach der Einschätzung der Auftraggeberin keine Zweifel zulassen, dass sie über die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen verfügen, um den Auftrag ordnungs- und vertragsgemäß sowie zeit- und qualitätsgerecht auszuführen.
1) Die Bewerber haben mit der Interessensbestätigung die Erfahrung in der Bearbeitung von Bebauungsplänen und Umweltberichten in Jahren nachzuweisen (Angaben zu Zeitraum, Ort und Auftraggeber der erbrachten Leistungen).
Die Bewerber haben mit dem Angebot die Erfahrung der letzten zehn Jahre in der Bearbeitung von Bebauungsplänen und Umweltberichten hinsichtlich ihrer Anzahl nachzuweisen (Angaben zu Zeitraum, Ort und Auftraggeber der erbrachten Leistungen (bei Bebauungsplänen von Aufstellung bis Festsetzung)). Zusätzlich ist bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen die Bewertung der Komplexität der Leistung gemäß § 21 HOAI i. V. m. § 20 Abs. 4 und 5 HOAI und bei der Bearbeitung von Umweltberichten die Anzahl der ermittelten und bewerteten besonders oder streng geschützten Artengruppen und Biotope gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 BNatSchG, anzugeben.
2) Die Bewerber haben als Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zum verfügbaren Personal und Nachweise zum Berufsabschluss vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den für die Auftragsausführung verfügbaren Führungs- und Arbeitskräfte zu verlangen. Für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Arbeitskräfte sind Nachweise zu Berufsabschlüssen bzw. abgeschlossener Ausbildung vorzulegen. Für die zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung ist die Berufserfahrung in Jahren nachzuweisen (Angaben zu Büro, Arbeitgeber, Funktion, Bereich und Zeitraum).
3) Die Bewerber haben mit der Interessensbestätigung als Nachweis ihrer Eignung Eigenerklärungen zu vergleichbaren erbrachten Leistungen vorzulegen (Angaben zu Zeitraum, Ort und Auftraggeber). Es muss mindestens jeweils ein vergleichbares Referenzprojekt zur Erstellung von Bebauungsplänen sowie zur Erstellung von Umweltberichten benannt werden. Ein Referenzprojekt kann auch zur Erfüllung beider Mindest-Referenzanforderungen (Bebauungsplan und Umweltbericht) benannt werden. Jedes Referenzprojekt ist hinsichtlich der erbrachten Leistung aussagekräftig und nachvollziehbar zu beschreiben. Die Auftraggeberin behält sich vor, nähere Angaben und Erläuterungen zu den Referenzprojekten (z. B. ausführende Unternehmen, Details der Leistungsausführung, Kontaktperson und -daten des Auftraggebers) zu verlangen.
Referenzleistungen müssen von demjenigen Unternehmen erbracht worden sein, dass auch die hier zu vergebenden Leistungen ausführen wird. Referenzleistungen, die von einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden, sind daher nur bewertbar, soweit sie innerhalb der Arbeitsgemeinschaft von dem Unternehmen erbracht wurden, das auch die hier zu vergebenden Leistungen ausführen wird.
Im Falle einer Berufung auf Referenzen eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe) muss das andere Unternehmen als eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Leistungen ausführen, für die die Referenzerfahrung benötigt wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss dasjenige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, das über die geforderte Referenzerfahrung verfügt, dementsprechend zur Ausführung der Leistungen vorgesehen sein, für die diese Referenzerfahrung benötigt wird. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Leistungsanteile genauer zu erläutern.
Sofern ein Unternehmen beabsichtigt, Teilleistungen des Auftrags an Unterauftragnehmende weiter zu vergeben, sind die hierfür vorgesehenen Leistungsanteile bereits bei der Interessensbestätigung anzugeben. Im Übrigen gelten § 36 VgV und Art. 71 Richtlinie 2014/24/EU.
1) Mindestens zwei beschäftigte Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Bereich Stadtplanung (oder vergleichbar wie z. B. Regionalplanung, Raumplanung, Urban Design)
2) Mindestens zwei beschäftigte Arbeitskräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Bereich Landschaftsarchitektur (oder vergleichbar wie z. B. Landschaftsplanung, Landschaftsökologie)
Es muss mindestens jeweils ein vergleichbares Referenzprojekt zur Erstellung von Bebauungsplänen sowie zur Erstellung von Umweltberichten benannt werden.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen u. a. zum Mindeststundenentgelt, zur Frauenförderung, zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie über Kontrollen und Sanktionen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das EU-weite Verhandlungsverfahren ist nach § 17 VgV in zwei Phasen gegliedert, nämlich in einen vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit anschließender Angebotsphase.
Ablauf des Verfahrens
1) Interessensbekundung
Interessenten werden aufgefordert, ihr Interesse über die Vergabeplattform zu bekunden. Die Interessensbekundung als Bewerbergemeinschaft ist bereits in dieser Phase vorgesehen. In diesem Fall sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen, eine bevollmächtigte Vertretung aufzuführen und zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Nach § 38 Abs. 4 VgV erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung. Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessensbekundung über die Vergabeplattform übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 8 Abs. 5 VgV).
1.1) Fragen und Auskunftsersuchen sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Beendigung der Frist zur Interessensbekundung über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.
2) Interessensbestätigung
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten
Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe einer
Interessensbestätigung aufgefordert. Weitere Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Auf Verlangen sind bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften die jeweils vorgesehenen Leistungsanteile der Mitglieder anzugeben. III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft insgesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.
3) Angebotsphase
Aus dem Kreis der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nach den Ausführungen dieser Vorinformation die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe III.1.2)) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3)) nachgewiesen haben, werden vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt und von der Auftraggeberin zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten für dieses Verhandlungsverfahren gemäß § 38 VgV auf 15 Kalendertage zu verkürzen.
4) Präsentations-/Verhandlungsphase
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter bzw. Bietergemeinschaften gesondert zu einem Präsentations-/Verhandlungstermin einzuladen, deren Erstangebote nach den übermittelten Zuschlagskriterien die beste Wertung erzielt haben.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich elektronisch. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Für die Einreichung der Interessensbekundung und -bestätigung ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform und über das Bieterportal iTWO tender erforderlich.
Die Interessensbestätigung und die Angebote mit Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
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Postleitzahl: 10825
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Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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