Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU-Protokoll Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsanalyse ePA-FdV und VAU-Protokoll
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung lässt die gematik eine sogenannte 360Grad Sicherheitsanalyse durchführen. In diesem Kontext ist geplant, Sicherheitsüberprüfungen in Form von Penetrationstests (kurz Pentests) des Frontend des Versicherten der elektronischen Patientenakte (ePA-FdV) durch externe Prüfer durchführen zu lassen. Ziel ist, die grundsätzlichen Sicherheit zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen zu ermitteln. Außerdem soll eine Analyse des Protokolls der Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU-Protokoll) der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (eRp oder E-Rezept) durchgeführt werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Pentests und Protokollanalyse sowie aufgrund des Pentestumfangs erfolgt die Vergabe im Losverfahren, wobei Angebote für alle vier Lose (also auch nur für ein einzelnes Los oder eine beliebige Kombination der Lose) möglich sind:
- Los 1 Pentests von ePA-FdV für iOS,
- Los 2 Pentests von ePA-FdV für Android,
- Los 3 Pentests von ePA-FdV-Desktops und
- Los 4 Analyse des VAU-Protokolls ePA und eRp.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
1. FÜR LOS 1, 2 und 3:
Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021). Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
1. FÜR LOS 1, 2 und 3:
Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern.
2. FÜR LOS 1, 2 und 3:
Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie in einem vergleichbaren Umfeld erbracht wird, ähnliche Prüfungstechniken angewendet werden und die Dokumentation des Prüfungsergebnisses im Umfang und Tiefe ähnlich ist. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
FÜR LOS 4: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie in einem vergleichbaren Umfeld erbracht wird, ähnliche Prüfungstechniken angewendet werden und die Dokumentation des Prüfungsergebnisses im Umfang und Tiefe ähnlich ist. Entscheidend für die Berechnung des Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Eine 3-jährige Unternehmensexistenz ist nicht Voraussetzung.
Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Zu 2. Los 1 bis 3 Es müssen mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Auftragsvolumen: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Referenz
Los 4: Es müssen mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Auftragsvolumen: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Referenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de