2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der Beschleunigungskommission Schiene
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung derBeschleunigungskommission Schiene (BKS), einschließlich der Moderation von Sitzungen der BKS und des Lenkungskreis-BKS, die Dokumentation sowie die Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der BKS und gesonderter Sitzungen des Lenkungskreis-BKS, in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG).
Im Mittelpunkt der Leistung steht die Organisation und Durchführung eines 2-tägigen Offsite-Workshops im Herbst 2022. Die Durchführung des Workshops dient der Festlegung der Handlungsempfehlungen, die der AN sicherstellt sowie die daran anschließende Verschriftlichung der Handlungsempfehlungen zu einem Abschlussbericht.
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen Entscheidungsträgern (BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und effizienten Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.
- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.
- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.
- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen Gestaltung der Mobili-tät bedarf es auskömmlicher Mittel, Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse, personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils 2 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)vorliegen.
b) Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F Sanktion VO 2022/576) abzugeben.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F-EK2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot/ Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Verkehrspolitik (inbesondere Eisenbahnpolitik) Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Organisation und Moderation von Workshops. Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 7 Jahren.
3.3 Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
4.1 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
zu 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und im Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Verkehrspolitik (insbesondere Eisenbahnpolitik), wie z.B. Erstellung von Gutachten, Begleitung von F+E-Projekten oder Beratungstätigkeiten insbesondere im Schieneninfrastrukturbereich belegen.
zu 3.2 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Organisation und Moderation von mehrtägigen Workshops mit mindestens 10 Teilnehmern belegen.
zu 3.3 Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfra- strukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
1. Aufgrund der Leistungspflichten des AN darf der Leistungserbringer nicht gesellschaftsrechtlich mit Rechtssubjekten mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verbänden aus dem Eisenbahnsektor, der Bahn- oder Bauindustrie verbunden sein, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 16.06.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).