COBOL-Programmierung: Unterstützung bei der Programmierung der Grundsteuer-Reform Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
COBOL-Programmierung: Unterstützung bei der Programmierung der Grundsteuer-Reform
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt das Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform. Dazu unterbeauftragt die PD ggfs. ergänzend externe Dienstleistende.
Ziel dieser Vergabe ist es, Programmierleistungen in der Programmiersprache COBOL in zwei Losen an einen oder zwei leistungsfähige Partner zu vergeben, der/die die PD bei der Erbringung der Beratungsleistungen bei der Umsetzung des Land- und Forstwirtschaftspaketes der Grundsteuer-Reform im Zeitraum Juli 2022 bis November 2022 unterstützen kann/können.
Die Grundsteuer wird von den Kommunen festgesetzt. Als Grundlage hierfür wird – neben dem von den Kommunen jeweils festgelegten sogenannten Hebesatz (Multiplikator) – ein Wert für das Grundstück ermittelt, der von der Finanzverwaltung festgestellt wird. Bisher war dies der sog. Einheitswert (auf Basis der Wertverhältnisse zum 01.01.1964).
Aufgrund des neuen zugehörigen Gesetzes, welches Ende 2019 in Kraft gesetzt wurde, besteht nun aktueller Handlungsbedarf. Das neue Gesetz legt anstelle des Einheitswerts den sog. Grundstückswert zugrunde. Die Ermittlung ist im Bewertungsgesetz als Basismodell festgelegt.
Um den Vorgaben und Berechnungslogiken des neuen Gesetzes Folge zu tragen, sind diverse Programmanpassungen notwendig geworden.
Unterstützung bei der Programmierung der Grundsteuer-Reform - LOS 1
Nordrhein-Westfalen
Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Unterstützungsleistungen im Entwicklungsbereich bzw. bezieht sich somit auf folgende Themenfelder:
— Analyse der vorhandenen Host-Programme und Identifikation des Anpassungsbedarfs
— Ermittlung der Abhängigkeiten und Auswirkungen der Anpassungen an den Schnittstellen zu anderen Programmen
— Umsetzung im Bereich COBOL
— Erweiterungen und Anpassungen bestehender Software
— Durchführung von Entwicklertests
— Unterstützung von der Vorbereitung bis zum Betriebsübergang der Anwendung
— ggf. Anfertigung einer Nachdokumentation
Unterstützung bei der Programmierung der Grundsteuer-Reform - LOS 2
Nordrhein-Westfalen
Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Unterstützungsleistungen im Entwicklungsbereich bzw. bezieht sich somit auf folgende Themenfelder:
— Analyse der vorhandenen Host-Programme und Identifikation des Anpassungsbedarfs
— Ermittlung der Abhängigkeiten und Auswirkungen der Anpassungen an den Schnittstellen zu anderen Programmen
— Umsetzung im Bereich COBOL
— Erweiterungen und Anpassungen bestehender Software
— Durchführung von Entwicklertests
— Unterstützung von der Vorbereitung bis zum Betriebsübergang der Anwendung
— ggf. Anfertigung einer Nachdokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (gültig für Los(e) 1, 2)
2. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (gültig für Los(e) 1, 2)
3. Handels- oder Berufsregisterauszug: Vorlage des Handels- oder Berufsregisterauszug (nicht älter 6 Monate) (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 2: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro, zweifach maximiert.
4. Sicherheitsüberprüfung (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 4: Eigenerklärung des Bieters, für die Leistungen nur Personen einzusetzen, die eine gültige Bescheinigung im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-Bescheinigung) über eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) nach dem SÜG vorlegen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.