Rahmenvertrag über die Organisation und technische Durchführung von virtuellen Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Organisation und technische Durchführung von virtuellen Veranstaltungen
Rahmenvertrag über die Organisation und technische Durchführung von virtuellen Veranstaltungen.
gematik GmbH Friedrichstraße 136 10117 Berlin Die Erfüllungsorte sind flexibel. Die Lokationen werden immer vorab besprochen und werden variieren.
Das Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines zweijährigen Rahmenvertrags für die nachfolgend aufgeführten Leistungen. Der Rahmenvertrag kann einseitig vom Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden:
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Der Inhalt des Rahmenvertrages umfasst die Planung und Durchführung von hochwertigen virtuellen und hybriden Veranstaltungen. Der Auftraggeber beauftragt pro Jahr erfahrungsgemäß mindestens fünf solcher Veranstaltungen und geht davon aus, dass dies auch unter diesem Rahmenvertrag so sein wird. Allerdings besteht dahingehend keine Abrufverpflichtung im Sinne einer Mindestabrufmenge durch den Auftraggeber (AG)!
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Das Auftragsvolumen dieses Rahmenvertrages beträgt für die feststehende Laufzeit von 2 Jahren maximal EUR 400.000,- (Höchstwert des Rahmenvertrages). Die Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können in der feststehenden Laufzeit nur bis zum Erreichen dieses Höchstwertes abgerufen werden. Sofern der Rahmenvertrag verlängert wird, erhöht sich das Auftragsvolumen und damit der Höchstwert des Rahmenvertrages jeweils um EUR 250.000,- auf insgesamt maximal EUR 900.000,-.
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Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Vagedes & Schmid GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vagedes-schmid.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY97
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.