Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 331-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) in einer Dienstliegenschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 331-21
Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen und Glasreinigungsleistungen in je einem Los vergeben.
Leistungsort ist Berlin. Es handelt sich um ein Bürogebäude. Die zu reinigenden Flächen werden u.a. als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerräume genutzt.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet eine jährliche Grundreinigung.
Die Glasreinigung umfasst neben der Reinigung von Glas- und Fensterflächen auch die Reinigung von Glasdächern und Überständen, Glastüren und Oberlichtern und der Glas- und Fensterflächen des Raucherpavillons.
In allen Losen sind unplanmäßige zusätzliche Leistungen in gewissem Umfang zu verpreisen.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen, Los 1
Auguste- Viktoria- Straße 118, 14193 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 3.983,83 qm Grundfläche mit einer gleichen Jahresreinigungsfläche für die Grundreinigung sowie der 324.613,23 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
Raumgruppe A: Büro- und Verwaltungsräume, Kopierräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)
Raumgruppe B: Sitzungs- und Schulungsräume; (Bodenbeschaffenheit: Parkett, Teppich)
Raumgruppe C: Sozialräume und Teeküchen; (Bodenbeschaffenheit: Fliesen, Teppich)
Raumgruppe D: Sanitärräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)
Raumgruppe E: Eingangszonen und -hallen; (Bodenbeschaffenheit: Stein, Sauberlaufzonen)
Raumgruppe F: tägliche Verkehrswege (Fluren, Treppen, Aufzüge); (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC, Stein, Teppich)
Raumgruppe H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume; (Bodenbeschaffenheit: PVC, Teppich)
Raumgruppe I: Archive-, Boden- und Kellerräume; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC)
Raumgruppe J: sonstige Räume und Flächen; (Bodenbeschaffenheit: Estrich, PVC)
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mit folgenden m² Grundfläche und Reinigungsintervall:
Raumgruppe A: 1.658,47 - W1 (einmal pro Woche)
Raumgruppe B: 223,91 - W1
Raumgruppe C: 93,82 - W5 (fünfmal pro Woche)
Raumgruppe D: 131,17 - W5
Raumgruppe E: 64,43 - W5
Raumgruppe F: 1.179,89 - W 2,5 (2- bzw. dreimal pro Woche, wechselnd)
Raumgruppe H: 211,02 - M1 (einmal monatlich)
Raumgruppe I: 142,85 - J4 (viermal jährlich)
Raumgruppe J: 278,27 - J2 (zweimal jährlich)
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 180 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Glasreinigungsleistungen, Los 2
Auguste- Viktoria- Straße 118, 14193 Berlin
Glasreinigungsleistungen auf 1.221,58 qm Grundfläche(einseitig) und mit einer 2.443,16 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind 10 h Glasreinigung jährlich zusätzlich möglich.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Kategorien:
a) Glas- und Fensterflächen, Raucherpavillon (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)
b) Glas- und Fensterflächen (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen)
c) Glasdächer und Überstände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)
d) Glastüren (inkl. Oberlichtern) und -wände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)
e) Oberlichter bei z.B. Holztüren (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)
mit den zu reinigenden Grund- und Gesamtflächen (einseitig) pro Jahr:
a) 14 m² und 28 m²
b) 1.092,69 m² und 2.185,38 m²
c) 8,64 m² und 17,28 m²
d) 89,90 m² und 179,80 m²
e) 16,35 m² und 32,70 m²
Die maximale Richtleistung / Std. / Reinigungskraft beträgt 25 m²/h.
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximale enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen, Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen, Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 28.02.2022 bis 07.03.2022 nach Absprache möglich. Die Besichtigungstermine müssen vorab vereinbart werden. Die Ansprechpartnerin dafür ist dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
- Preisblatt je angebotenen Loses (Anhang Ia/b.3)
- Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anhang IV)
- Formblatt "Reinigungs-DL Pandemiekosten",soweit zutreffend
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Zuschlagskriterien sind bei der Unterhaltsreinigung
a) der Angebotspreis und b) die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden(UHR und GrundR) mit der Gewichtung a)70 % bzw. b)30 %.
Als Angebotspreis gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).
Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden für UHR und GrundR der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gesamtpunktzahl der zu wertenden Angebote ergibt sich aus der Addition der Punktzahlen für Angebotspreis und angebotene Reinigungsstunden. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
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Zuschlagskriterium ist bei der Glasreinigung der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen (s. je Los) und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte / Los das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.03.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de