Bopfingen, Goldshöfe, Trochtelfingen; Bahnsteigerhöhung; Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34520
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bopfingen, Goldshöfe, Trochtelfingen; Bahnsteigerhöhung; Planungen
Stuttgart
Vermessung, Objektplanung (OPl) Verkehrsanlagen, OPl Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, geol. Erkundung und Beratung, Technische Ausstattung, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Angebotssumme Bopfingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Vermessung, Objektplanung (OPl) Verkehrsanlagen, OPl Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, geol. Erkundung und Beratung, Technische Ausstattung, etc.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 17 Überarbeitung der Planung im Endzustand wg. Entfall des Provisoriums
Ein Planänderung aufgrund des Entfalls des Provisoriums wurde nie im Terminplan vorgesehen. Ein Wechsel des AN würde bedeuten, dass die vorliegenden erstellten Planungsunterlagen durch den neuen AN aufgrund der BIM-Methodik teilweise neu geplant werden müssten. Aufgrund der Wiederholung der Planung und die dafür benötigte Bearbeitungszeit von einem neuen AN könnten die Sperrpausen nicht mehr gehalten werden. Somit müsste der Baubeginn mindestens 2 Jahre nach Hinten verschoben
werden. Damit wäre auch die Finanzierung gefährdet.