Bauüberwachungsleistungen Oberbau, Tiefbau, Kabeltiefbau und konstruktiver Ingenieurbau, 1.Bauabschnitt, Bauvorhaben S21 Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59024
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Oberbau, Tiefbau, Kabeltiefbau und konstruktiver Ingenieurbau, 1.Bauabschnitt, Bauvorhaben S21 Neubau
Das Projekt S21 umfasst den Neubau des nördlichen Teils der S-Bahnstrecke der Linie S21 vom Berliner Hauptbahnhof zum nördlichen Berliner S-Bahn-Ring. Die Strecke bindet dort an den S-Bahnhöfen Westhafen und Wedding ein. Die Eisenbahnanlagen des nördlichen Teils der S21 werden zwischen dem neuen zentralen Hauptbahnhof und den S-Bahnhöfen Westhafen und Wedding im Nordring geführt.
Der zu vergebende Anteil der Bauüberwachungsleistungen erstreckt sich über die Vergabeeinheiten 02.1 Ingenieurbauwerke (Anlage 1.0.1 der Ausschreibungsunterlagen) und 02.2 Tiefbau, Oberbau, Kabeltiefbau (Anlage 1.0.2 der Ausschreibungsunterlagen). Die Leistungen der Vergabeeinheit 02.1 sind mit Stand 03/2022 weitestgehend abgeschlossen. Die Brückenbauwerke sind alle errichtet. Die offenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Herstellung der Entwässerungsbauwerke sowie Restleistungen an den Ingenieurbauwerken
Die Leistungen der Vergabeeinheit 02.2 sind mit Stand 03/2022 teilweise abgeschlossen. Die offenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Erdbau, Tiefenentwässerung, Oberbau, Kabeltiefbau der Strecke 6017 von ca. km 0,600 bis km 1,700
- Kabeltiefbau und Oberbauarbeiten in den Anbindebereichen Wedding/Westhafen
- Oberbauarbeiten im Tunnel Süd (km 1,700 bis Tunnelende ca. km 2,100)
- Errichtung von Kabelgräben für Mittelspannungskabel
Das Projekt S21 umfasst den Neubau des nördlichen Teils der S-Bahnstrecke der Linie S21 vom Berliner Hauptbahnhof zum nördlichen Berliner S-Bahn-Ring. Die Strecke bindet dort an den S-Bahnhöfen Westhafen und Wedding ein. Die Eisenbahnanlagen des nördlichen Teils der S21 werden zwischen dem neuen zentralen Hauptbahnhof und den S-Bahnhöfen Westhafen und Wedding im Nordring geführt.
Die Streckenbezeichnungen lauten:
Strecke 6017 Berlin Westhafen – Berlin Potsdamer Platz hier: km 0,0+00,000 bis 2,3+00,000 (Berlin Hauptbahnhof)
Strecke 6019 Berlin Wedding – Berlin Hauptbahnhof hier: km 0,1+25,619 bis km 1,6+63,631
Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit hier: km 1,8+07,520 bis km 2,2+94,161
Die Strecke 6017 beginnt am S-Bahnhof Berlin Westhafen und unterquert in einem Tunnel der westlichen Nordringanbindung den Berliner S-Bahn-Ring. Sie führt weiter in Richtung Süden parallel zur Fernbahnstrecke 6107 unter der Perleberger Brücke (SÜ) hindurch, entlang dem ehemaligen BHUL – Gelände und vereint sich ca. bei km 1,6 mit der aus Richtung Wedding kommenden Ostanbindung Strecke 6019. Ab ca. km 1,7 bindet die Strecke 6017 mit einem Trog- und Tunnelbauwerk in den Hauptbahnhof ein. Ende des 1. Inbetriebnahme Abschnitts ist bei km 2,2+60,9. Die Strecke 6019 beginnt am S-Bahnhof Wedding und unterquert in einem Kreuzungsbauwerk der östlichen Nordringanbindung den Berliner S-Bahn-Ring. Sie führt weiter Richtung Süden über die Tegeler
Straße in Dammlage mit einer Höhe von ca. 1,20 m. Die Tegeler Straße wird für den Durchgangsverkehr geschlossen und am Nordufer durch eine durchgehende, neu zu errichtender Straße ersetzt. Ab dem Mettmannplatz führt die Strecke 6019 weiter in Richtung Süden in Dammlage durch den Portalpfeiler D 3 der vorhandenen EÜ Nordost, über Brückenkonstruktionen über das Nordufer, den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, das Friedrich-Krause-Ufer, die Perleberger Straße und das BHUL Gelände. Der zu vergebende Anteil der Bauüberwachungsleistungen erstreckt sich über die Vergabeeinheiten 02.1 Ingenieurbauwerke (Anlage 1.0.1) und 02.2 Tiefbau, Oberbau, Kabeltiefbau(Anlage 1.0.2). Die Leistungen der Vergabeeinheit 02.1 sind mit Stand 03/2022 weitestgehend abgeschlossen. Die Brückenbauwerke sind alle errichtet. Die offenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Herstellung der Entwässerungsbauwerke sowie Restleistungen an den Ingenieurbauwerken
Die Leistungen der Vergabeeinheit 02.2 sind mit Stand 03/2022 teilweise abgeschlossen. Die offenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
- Erdbau, Tiefenentwässerung, Oberbau, Kabeltiefbau der Strecke 6017 von ca. km 0,600 bis km 1,700
- Kabeltiefbau und Oberbauarbeiten in den Anbindebereichen Wedding/Westhafen
- Oberbauarbeiten im Tunnel Süd (km 1,700 bis Tunnelende ca. km 2,100)
- Errichtung von Kabelgräben für Mittelspannungskabel
zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis / Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen bei komplexen Baumaßnahmen der EIU (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt, Auftraggeber, Leistungsbild, Auftragssumme). Die Referenzen sollen Leistungen nach VVBau (Oberbau, Tiefbau, Konstruktiver Ing.-Bau) und Straßenbau beinhalten
-Der Auftragnehmer hat den/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zu benennen:
Bauüberwacher Bahn (BÜB)
1.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
2.Ingenieur ((Fach-) Hochschulabschluss / Master Bauwesen oder nachgewiesene, entsprechend gleichwertige Berufserfahrung (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
3.mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten;
4.Nachweis der Qualifikation zum BÜB Fahrbahn (Oberbau/KIB) gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
Fachbauüberwacher Bahn (FBÜ)
1.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
2.Abgeschlossene Fachausbildung zum Techniker, (Industrie-) Meister oder gleichwertig (Nachweis Kopie des Zeugnisses)
3.mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten;
4.Nachweis der Qualifikation zum FBÜ Fahrbahn (Oberbau) gemäß KoRil 046.2752; (Nachweis Kopie des FBÜ -Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT))
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1.HOCHTIEF Infrastructure GmbH, Köpenicker Straße 54, 10179 Berlin
2.Max Bögl Stiftung & Co. KG, Ordensmeisterstraße 15, 12099 Berlin
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.