Projektsteuerung für Verkehrsstation Frankfurt/Main Ost (Zweitauschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57839
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für Verkehrsstation Frankfurt/Main Ost (Zweitauschreibung)
Projektsteuerung für den Umbau der Verkehrsstation Frankfurt/Main Ost
Barrierefreier Ausbau der VST Frankfurt am Main Ost in der BIM-Methodik (Building Information Modelling).
Der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt (Main) Ost ist mit folgenden
Maßnahmen vorgesehen:
Neubau einer Aufzugsanlage vom Mittelbahnsteig Gleis 3/4 zur städtischen Unterführung mit den dazugehörigen Begleitmaßnahmen und Aufschaltung auf die 3-S-Zentrale Frankfurt am Main sowie ADAM
Neubau einer Treppenanlage vom Mittelbahnsteig Gleis 3/4 zur städtischen Unterführung mit den dazugehörigen Begleitmaßnahmen
Verlängerung Bahnsteig Gleis 3/4 bis zum Aufzug
Umbau des Bahnsteigdaches und Anpassung des Daches bis zum Aufzug inkl. Beleuchtung und Beschallung
Anpassung der Info- und Wegeleitsystems
Anpassung des taktilen Leitsystems
Maßnahmen im Zusammenhang, z.B. Sicherung, Änderungen und Ergänzung vorhandener bzw. Erstellung neuer technischer Ausrüstungen Elektro-, Energie-, Signal-, Oberleitungs-, Gleis- und Telekommunikationsanlagen in dem für die Infrastrukturmaßnahme erforderlichen Umfang
Anpassung der Entwässerungsanlagen die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlage dienen
Sanierungs- und Anpassungsarbeiten an der städtischen Personenunterführung
Anpassung der Decken-, Wand- und Bodenflächen in der städtischen Personenunterführung gemäß Bestand bzw. Vorgaben
Ggf. Bauzeitlicher Einbau von Hilfsbrücken
siehe I 1.4 Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufe 2
siehe I 1.4 Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufe 3
Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, die gefragten Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Angebot einzureichen, die Kalkulationsansätze sind zu beachten und strikt einzuhalten.
Für diese Ausschreibung wurden via Korrekturzyklus eine erneute Aufforderung zur Angebotserstellung versendet. Hintergrund ist hier die Anpassung des Vertrages aufgrund der internationalen
Geschehnisse (Ukrainekrieg). Folgender Absatz wurde ergänzt:
Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger
anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder
juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung für Verkehrsstation Frankfurt/Main Ost (Zweitauschreibung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine Unterlagen/Nachweise über die Angaben in der Angebotserklärung hinaus erforderlich
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/211, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlassbauwesencorona-
20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.