Rahmenvertrag jährliche Penetrationstest Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2022-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag jährliche Penetrationstest
Rahmenvertrag jährliche Penetrationstest
Kategorie 1 - Jährliche Penetrationstests
Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
Jährliche Penetration der von außen erreichbaren IT-Services
Alle von außen (aus dem Internet) erreichbaren IT-Services
(Anwendungen, Webseiten, etc. der Berliner Wasserbetriebe )
müssen auf der Grundlage der Arbeitsanweisung "ITSicherheitsrichtlinie
Penetrationstests" jährlich wiederkehrend
penetriert werden. Derzeit umfasst dies 30-35 IT-Services.
Anwendungen /Webseiten aus dieser Kategorie sollen
entsprechend des IS-Penetrationstest nach Vorgabe des BSI in
moderater Weise und dem OWASP Testing Guide (Version 4.2)
penetriert sowie aufgedeckte Schwachstellen oder Risiken
dokumentiert werden.
Leistungsumfang maximal 400 Tage
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit mindestens drei
Bietern, maximal mit vier Bietern abzuschließen.
Das Ziel des Abschlusses der Rahmenvereinbarung mit
mehreren Bietern besteht im Wesentlichen darin, auf diejenigen
Bieter im Einzelfall zugreifen zu können, die hinsichtlich der
konkreten zu erbringenden Abrufleistung den wirtschaftlichsten
Leistungserbringungsansatz haben. Um dies zu ermitteln, geht
der Auftraggeber wie folgt vor:
Der Auftraggeber konsultiert die Rahmenvertragsbeteiligten und
schildert diesen den notwendigen Handlungsbedarf.
Gleichzeitig legt der Auftraggeber fest, inwieweit der
Auftraggeber in preislicher
Hinsicht den Unternehmen die Möglichkeit eines Abschlags auf
die angebotenen Preise der Abrufleistung einräumt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt wie
folgt:
70% Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach folgender Formel:
Das niedrigste eingereichte Gesamtangebot (inkl. eventuellem
Abschlag) erhält 100 Punkte
Ergebnis Kriterium Preis = niedrigste eingereichte
Angebotssumme geteilt durch eingereichte Angebotssumme
Bieter x 100 x Gewichtung (hier 70)
15% Reaktionszeit (Beginn der Leistung)
Die Bewertung der Reaktionszeit erfolgt nach folgender Formel
Die kürzeste Reaktionszeit (der Bieter der im Angebot den
frühestens Beginn angegeben hat) erhält 100 Punkte. Die
Wertung für die höheren Reaktionszeiten erfolgt anhand der
Formel:
kürzeste angebotene Reaktionszeit x 100 /Reaktionszeit Bieter
x Gewichtung (hier 15)
15% Leistungsdauer in Werktagen (ab Beginn der Leistung bis
zum vollständigen Abschluss - Übergabe Management-
Summary, Findings (PDF und Excel-Tabel) sowie
abschließender Auswertungstermin/Liefertermin).
Die Bewertung der Leistungsdauer in Werktagen erfolgt nach
folgender Formel
Die kürzeste Leistungsdauer in Werktagen erhält 100 Punkte.
Die Wertung für die nachfolgenden Angaben zur
Leistungsdauer in Werktag erfolgt anhand der Formel:
kürzeste Leistungsdauer in Werktagen x 100 /Leistungsdauer in
Werktagen Bieter x Gewichtung (hier 15)
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den
Zuschlag im entsprechenden Miniwettbewerb.
Voraussetzung für die Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb:
Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, die
Objektivität zu erhalten und um eine Betriebsblindheit zu
verhindern, ist es notwendig, dass das ausführende
Unternehmen immer einen frischen Blick auf die Anwendungen
hat. So soll zwischen der Penetration, ein und desselben ITServices
durch ein Penetrationsunternehmen ein Zeitraum von
einem Jahr liegen. D.h. dass der Rahmenvertragsbeteiligte
dementsprechend nicht zur Angebotsabgabe im Folgejahr
aufgefordert wird (Aussetzung für 1 Jahr).
Kategorie 2 Adhoc-Untersuchung einzelner IT-Services
Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
Los 2 Unterjährige Penetration der einem Major-Change unterzogenen oder neu einzuführenden Services oder Webseiten der Berliner Wasserbetriebe.
Im Laufe eines Jahres werden neue IT-Services (Anwendungen, Webseiten, etc.) eingeführt oder erfahren ein Major Update, manche sogar wiederkehrend (mehrmals im Jahr). Die BWB bewegen sich hier in einer Größenordnung von 10-15 IT-Services pro Jahr. Diese müssen vor der Produktivsetzung penetriert werden. Dies geschieht auf der Grundlage der Arbeitsanweisung "IT-Sicherheitsrichtlinie Penetrationstests". Damit sämtliche Tests des Produktivsetzungsprozesses so effizient wie möglich für das Unternehmen gestaltet werden, bedingt dies auch eine unkomplizierte Beauftragung eines Penetrationstests, unter Nennung und kurzer Beschreibung des IT-Services.
Anwendungen aus dieser Kategorie sollen entsprechend des IS-Penetrationstest nach Vorgabe des BSI in moderater Weise sowie dem OWASP Testing Guide (in der aktuellen Version, derzeit 4.2) sowie dem OWASP ASVS (in der aktuellen Version) penetriert und aufgedeckte Schwachstellen oder Risiken dokumentiert werden. Der entsprechende Penetrationslevel des OWASP ASVS ist abhängig von der IT-Kritikalität der Anwendung und der Daten die darin verarbeitet werden und wird bei der Beauftragung bzw. im Rahmen des Miniwettbewerbes angegeben.
Leistungsumfang maximal 450 Tage
Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit mindestens drei
Bietern, maximal mit vier Bietern abzuschließen.
Das Ziel des Abschlusses der Rahmenvereinbarung mit
mehreren Bietern besteht im Wesentlichen darin, auf diejenigen
Bieter im Einzelfall zugreifen zu können, die hinsichtlich der
konkreten zu erbringenden Abrufleistung den wirtschaftlichsten
Leistungserbringungsansatz haben. Um dies zu ermitteln, geht
der Auftraggeber wie folgt vor:
Der Auftraggeber konsultiert die Rahmenvertragsbeteiligten und
schildert diesen den notwendigen Handlungsbedarf.
Gleichzeitig legt der Auftraggeber fest, inwieweit der
Auftraggeber in preislicher
Hinsicht den Unternehmen die Möglichkeit eines Abschlags auf
die angebotenen Preise der Abrufleistung einräumt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt wie
folgt:
70% Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach folgender Formel:
Das niedrigste eingereichte Gesamtangebot (inkl. eventuellem
Abschlag) erhält 100 Punkte
Ergebnis Kriterium Preis = niedrigste eingereichte
Angebotssumme geteilt durch eingereichte Angebotssumme
Bieter x 100 x Gewichtung (hier 70)
15% Reaktionszeit (Beginn der Leistung)
Die Bewertung der Reaktionszeit erfolgt nach folgender Formel
Die kürzeste Reaktionszeit (der Bieter der im Angebot den
frühestens Beginn angegeben hat) erhält 100 Punkte. Die
Wertung für die höheren Reaktionszeiten erfolgt anhand der
Formel:
kürzeste angebotene Reaktionszeit x 100 /Reaktionszeit Bieter
x Gewichtung (hier 15)
15% Leistungsdauer in Werktagen (ab Beginn der Leistung bis
zum vollständigen Abschluss - Übergabe Management-
Summary, Findings (PDF und Excel-Tabel) sowie
abschließender Auswertungstermin/Liefertermin).
Die Bewertung der Leistungsdauer in Werktagen erfolgt nach
folgender Formel
Die kürzeste Leistungsdauer in Werktagen erhält 100 Punkte.
Die Wertung für die nachfolgenden Angaben zur
Leistungsdauer in Werktag erfolgt anhand der Formel:
kürzeste Leistungsdauer in Werktagen x 100 /Leistungsdauer in
Werktagen Bieter x Gewichtung (hier 15)
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den
Zuschlag im entsprechenden Miniwettbewerb.
Voraussetzung für die Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb:
Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, die
Objektivität zu erhalten und um eine Betriebsblindheit zu
verhindern, ist es notwendig, dass das ausführende
Unternehmen immer einen frischen Blick auf die Anwendungen
hat. So soll zwischen der Penetration, ein und desselben ITServices
durch ein Penetrationsunternehmen ein Zeitraum von
einem Jahr liegen. D.h. dass der Rahmenvertragsbeteiligte
dementsprechend nicht zur Angebotsabgabe im Folgejahr
aufgefordert wird (Aussetzung für 1 Jahr).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180d73800b9-509587cc61395b05
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180d73800b9-509587cc61395b05
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180d73800b9-509587cc61395b05
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2026
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/