Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-22-0293-10-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße in Berlin
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 für die Sanierung und Modernisierung des Gesamtkomplexes Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Dienstgebäudekomplex "Ruhrstraße" am Standort Berlin-Wilmersdorf.
Die Strategie zum Immobilienportfolio der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) sieht unter anderem vor, den Standort Berlin-Wilmersdorf durch Weiterentwicklung der Eigentumsobjekte zu stärken.
Der Dienstgebäudekomplex "Ruhrstraße" ist Teil des Standortes Berlin-Wilmersdorf der Deutschen Rentenversicherung Bund und besteht aus insgesamt acht Einzelgebäuden (A bis H), die zwischen 1920 und 1972 entstanden sind und von denen die Gebäudeteile B, C und E unter Denkmalschutz stehen. Die Stammhäuser der Deutschen Rentenversicherung Bund entlang der Ruhrstraße in Berlin-Wilmersdorf sind Zeugnisse des klassischen Verwaltungsbaus der Vor- und Nachkriegsarchitektur.
Bei den fünf ältesten Gebäudeteilen A, B, C, E und F ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - teils bei Weitem - überschritten. Neben dem aus altersbedingten Gründen bestehenden, erheblichen Instandsetzungsbedarf werden auch aktuelle Vorschriften, z.B. hinsichtlich des Brandschutzes und heutige Standards, nicht eingehalten.
Die DRV-Bund beabsichtigt, die Gebäudeteile A, B, C, E und F umfassend zu sanieren und modernisieren, so dass durch Schaffung moderner Arbeitsplätze der Standort zukunftsfähig ausgerichtet wird.
Die Sanierung und Modernisierung soll in zwei großen, gebäudeteilübergreifenden Bauabschnitten durchgeführt werden, von denen der erste Bauabschnitt die Gebäudeteile E und F, der zweite Bauabschnitt die Gebäudeteile A, B und C umfasst. Die Bauausführung erfolgt jeweils in vollständig leergezogenem Zustand, wobei der zweite Bauabschnitt erst nach Fertigstellung, Inbetriebnahme und Bezug des ersten Bauabschnittes beginnen soll.
Gegenstand dieses Fachplanungsvertrags Technische Ausrüstung ist die Sanierung und Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F.
Parallel zu dem hiesigen Vertragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Sanierung und Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F Gegenstand gesonderter Verträge.
Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen. In Betracht kommt eine Einzelgewerkvergabe oder eine Vergabe an einen Generalunternehmer.
Zudem wird parallel zu dem hiesigen Vertragsgegenstand die neue und zukunftsfähige Strukturierung der technisch-infrastrukturellen Erschließung der Liegenschaften für alle acht Gebäudeteile Gegenstand eines weiteren gesonderten Planungsvertrags sein.
Ausführliche Informationen sind den Anlagen 01 Projektbeschreibung Gesamtprojekt Ruhrstr. und 02 Teilprojekt Infrastrukturelle Erschließung nebst Anlagen zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung und Modernisierung der Gebäudeteile A, B, C, E und F des Gesamtkomplexes Ruhrstraße nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI).
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Die Vertragsleistung umfasst zunächst die
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 8 mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 und einer Besonderen Leistung für den ersten Bauabschnitt.
Zudem sind optionale Planungsleistungen Gegenstand des Vergabeverfahrens (siehe II.2.11).
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den bereits im Teilnahmewettbewerb bereitgestellten Vertragsunterlagen.
Bei Abruf sämtlicher Optionen bis April 2037.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den weiteren Regelungen und Festlegungen im Vergabeverfahren, d.h.:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards / Mindestanforderungen).
4. Prüfung der Eignung des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft (folgend nur: Bewerber) gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber für das weitere Vergabeverfahren auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 (1) (Unternehmensreferenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A-2 Eignungsbewertung- TNW) bewerten. Die maximal fünf Bewerber, die danach die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungsbewertung auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Optional kann der Auftragnehmer mit nachfolgenden Leistungen nach HOAI ganz oder teilweise beauftragt werden:
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 8 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 und Besondere Leistungen für den ersten Bauabschnitt,
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 8 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und Besondere Leistungen für den zweiten Bauabschnitt.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistung ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein: Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung eines eignungsleihenden Unternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung am Vergabeverfahren als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und /oder als Unterauftragnehmer können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher von der Mehrfachbeteiligung betroffener Bewerber im weiteren Verfahren führen. Im Falle von etwaigen Mehrfachbeteiligungen ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass und inwieweit trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Sie benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister / Berufsregister (Architekten- oder Ingenieurkammer bzw. Baukammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nichteingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben, vgl. III.2.1.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
HINWEIS: Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht benannt werden. Die namentliche Benennung dieser Unterauftragnehmer und zugehörige Vorlage von Nachweisen wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
f) Zusicherung, dass Leistungen oder Leistungsanteile nach Vertragsabschluss nur an Unternehmen weitergegeben werden, die im Vergabeverfahren benannt sind.
g) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
h) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten.
i) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund.
j) Anerkennung der Verschwiegenheitsklausel der DRV Bund.
k) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Erklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen entsprechend den Forderungen der Auftragsbekanntmachung für Personenschäden einerseits sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden andererseits. Für Personenschäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß mindestens EUR 10 Mio. betragen (2fach maximiert). Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß ebenfalls mindestens EUR 10 Mio. betragen (2fach maximiert).
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
(1) Unternehmensreferenzen
Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen. Zu den einzelnen Unternehmensreferenzen sind hierzu Angaben zu deren jeweiligem Leistungsinhalt und -umfang zu den unter VI.3) Ziff. 3 genannten Kriterien zu machen. Konkretisierende Angaben zur Wertung der Teilnahmeanträge sind der Anlage A-2 Eignungsbewertung-TNW enthalten. Je Unternehmensreferenz ist das Formblatt TA-4 auszufüllen.
Es gibt Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz und Mindeststandards, die der Bewerber mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss.
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz sind:
Bauprojekt mit Sanierungs- oder Modernisierungsleistungen im Sinne der Anlage 10.2 HOAI, mindestens Honorarzone III (nicht jedoch die Kategorien: "Wohnen", "Handel und Verkauf/Gastgewerbe", "Freizeit/Sport", "Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft" und Infrastruktur"; ferner nicht "Studentenhäuser" aus der Kategorie "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung) mit folgenden weiteren Eigenschaften:
- bauliche Fertigstellung nach dem 31.12.2011 oder noch laufend (bei laufendem Bauprojekt: Leistungsphase 7 nach HOAI muss im Wesentlichen abgeschlossen sein),
- mehrgeschossiges Gebäude mit Brutto-Herstellungskosten im Sinne der DIN 276 (Summe KG 400 und 550) in Höhe von mindestens 8 Mio. EUR betreffend Sanierungs- oder Modernisierungsleistungen,
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz.
Für die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz ist zudem erforderlich, dass Planungsleistungen für mindestens vier Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung im Sinne des § 53 Abs. 2 HOAI erbracht wurden.
Mindeststandards, die der Bewerber mit zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss, sind:
- Bei mindestens einem Referenzobjekt im obigen Sinne muss der Bauherr ein Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB gewesen sein. Es ist ausreichend, wenn der Auftraggeber bei dem Referenzobjekt Auftragsvergaben unter Beachtung von für einen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB geltenden Vergabevorschriften durchgeführt hat.
Soweit die vorgelegten Referenzen die vorgenannten Mindeststandards hinsichtlich jeder einzelnen Referenz bzw. bei kumulierter Bewertung (insgesamt) nicht erfüllen, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
(2) Anforderungen an das Personal (Schlüsselpositionen)
Eigenerklärung mit Zusicherung, dass der Bewerber im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt Personal einsetzen wird, das die im Vergabeverfahren festgelegten Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal in Bezug auf deren persönliche Qualifikation und Erfahrung erfüllt.
HINWEIS: Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und die personenbezogene Nachweisführung wird mit Einreichung der Teilnahmeanträge nicht gefordert und nicht notwendig. Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und zugehörige Vorlage von Nachweisen je Schlüsselposition wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
(3) Besondere Anforderungen des Auftraggebers
Erklärung, dass die besonderen Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage B-Anlage 04 Allgemeine Hinweise und Pflichten zur Auftragsausführung eingehalten werden und die dafür erforderliche technische Ausstattung (Geräte, Hard- und Software) zur Verfügung steht.
(4) Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalent) in den letzten drei Jahren. Die Beschäftigtenzahl ist Bewertungskriterium.
Zu (1) Unternehmensreferenzen: Siehe oben zu "Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz" und "Mindeststandards an die Wertbarkeit der insgesamt eingereichten Unternehmensreferenzen".
Zu (2) Anforderungen an das Personal (Schlüsselpositionen)
Die Zusicherung im Teilnahmewettbewerb, dass der Bewerber im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das die Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal erfüllt, ist Mindeststandard. Bewerber/Bieter, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Es gelten Mindestanforderungen für folgende Schlüsselpositionen:
a) Verantwortliche Person Gesamtprojektleitung Technische Ausrüstung,
b) Verantwortliche Person Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 7),
c) Verantwortliche Person Planung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 bis 6 und 8),
d) Verantwortliche Person Objektüberwachung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3 und 7),
e) Verantwortliche Person Objektüberwachung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 bis 6 und 8).
Für diese Schlüsselpositionen sind Mindeststandards zu folgenden Aspekten aufgestellt:
- Ausbildung (insb. Abschlüsse und Qualifikationen),
- Berufserfahrung in Jahren nach Ausbildungsabschluss,
- Projekterfahrung anhand persönlicher Referenzen.
Für jede Schlüsselposition gibt es Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen persönlichen Referenz und Mindeststandards, die mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen persönlichen Referenzen kumuliert nachzuweisen sind. Näheres zu den Mindeststandards ist der Anlage A-3 Mindeststandards Personal zu entnehmen. Bewerber/Bieter, die die darin genannten Mindeststandards hinsichtlich jeder einzelnen Schlüsselposition nicht erfüllen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Verweis auf die Anlage A-3 Mindeststandards Personal erfolgt aufgrund softwareseitig vorgegebener Zeichenlimitierungen für dieses Auftragsbekanntmachungsformular. Diese Anlage konkretisiert die Mindeststandards Personal in dieser Bekanntmachung.
Zu (3) Besondere Anforderungen des Auftraggebers
Die Erklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die besonderen Anforderungen des Auftraggebers einhält und über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, ist Mindeststandard. Bewerber, die diesen Mindeststandard nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zugelassen werden nur Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/ EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu I.3) Elektronische Kommunikation: Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der DRV Bund.
HINWEIS: Die Teilnahmeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bewerber muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Plattform).
2. Die Kommunikation und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bewerber/Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund
- unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und
- sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Teilnahmeanträge/Angebote erstellen und absenden.
Die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge/Angebote kann erfolgen:
- elektronisch in Textform (ohne Signatur).
- elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe.
Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV eingereichte Teilnahmeanträge/Angebote werden berücksichtigt.
Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen.
3. Zu den Unternehmensreferenzen nach III.1.3) (1) sind folgende Angaben zu machen:
- Bereich im Sinne der Anlage 10.2 HOAI und Honorarzone,
- Bauliche Fertigstellung,
- Anzahl Geschosse und Brutto-Herstellungskosten im Sinne der DIN 276 (Summe KG 400 und 550) betreffend Sanierung/Modernisierung,
- Ort, Land des Referenzobjekts,
- Umfasste Anlagengruppen Technische Ausrüstung im Sinne des § 53 Abs. 2 HOAI,
- Brutto-Geschossfläche (BGF) in m2,
- Umsetzung für einen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB,
- Umfasste Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI,
- Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) oder gleichwertige,
- Darstellung, ob und inwieweit das Referenzobjekt Provisorien bzw. Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Weiterbetriebes an das Baufeld angrenzender Gebäude während der Baumaßnahmen beinhaltete,
- Darstellung, ob das Referenzprojekt die TA-Planung für ein Rechenzentrum beinhaltete. HINWEIS: Als Rechenzentrum gilt eine zusammenhängende Fläche in dem sich IT- und Computing-Services und deren Infrastruktur befindet (mindest IT-Leistung 250 kW).
4. Die DRV Bund behält sich vor - sofern kein Zuschlag nach Ziff. IV.1.5) erfolgen soll - den Bieterkreis vor Verhandlungen anhand einer Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmatrix für die Angebote zu verringern. In diesem Fall werden max.4 Bieter zur Verhandlung aufgefordert. Es wird sich vorbehalten, Bieter, die nicht zur Verhandlung aufgefordert wurden, wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Reservebieter können dann zur weiteren Teilnahme am Verfahren nachnominiert werden.
5. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) im Sinne des § 85 SGB IV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).