Sanierung und den Ersatzneubau der Paul Hauenschild Sportanlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und den Ersatzneubau der Paul Hauenschild Sportanlage
Sanierung und Ersatzneubau einer Sportanlage. Hinsichtlich der zu erwartenden Baukosten wird auf die Anlage 4 „Berechnung Baukosten nach DIN 276“ der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen verwiesen.
Zu vergeben sind Dienstleistungen gemäß Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI):
Los 01: Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-4 (5-8 optional) Los 02: Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI Leistungsphasen 1-4 (5-8 optional) Los 03: Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Leistungsphasen 1-4 (5-8 optional) Los 04: Tragwerksplanung inkl. therm. Bauphysik gemäß § 51 HOAI für die Leistungsphasen 1-4 (5-6 optional) Aufgrund von fördermittelrechtlichen Vorgaben müssen die AN nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich Oktober 2022) unmittelbar mit den Leistungen beginnen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Objektplanung
Norderstedt
Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-4. Weitere Leistungen in folgenden Stufen als Optionalleistungen: Stufe II: Lph 5-7, Stufe III: Lph 8
Kriterium 1: Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen Durchschnittlicher Nettoumsatz mit vergleichbaren Architektenleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren Kriterium 2: Beschäftigte mit einschlägigem, abgeschlossenem Hochschulstudium, etwa der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar Kriterium 3: Referenzen des Unternehmens („Unternehmensreferenzen“). Gewertet werden nur solche Referenzen, die die Voraussetzungen der Vergleichbarkeit und der Mindestkriterien nach Maßgabe der Angaben unter Ziffer III.1.3) erfüllen.
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe I die Leistungen der Leistungsphase 1-4 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen weiterer Leistungsphasen in den Stufen II: Lph 5-7, III: Lph 8 beauftragt (Stufenvertrag). Die Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe (Lph 1-4) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertragsziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bewerberfragen sind bis spätestens zum 13.06.2022 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Eine Begehung der auszustattenden Räumlichkeiten kann nur nach Terminabsprache erfolgen. Terminanfragen für solche Ortsbesichtigungen sind spätestens bis zum 06.06.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Freianlagenplanung
Norderstedt
Freianlagenplanungsleistungen gemäß § 39 HOAI Leistungsphasen 1-4. Weitere Leistungen in folgenden Stufen als Optionalleistungen: Stufe II: Lph 5-7, Stufe III: Lph 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen Durchschnittlicher Nettoumsatz mit vergleichbaren Freianlagenplanungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren Kriterium 2: Beschäftigte mit einschlägigem, abgeschlossenem Hochschulstudium, etwa der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar Kriterium 3: Referenzen des Unternehmens („Unternehmensreferenzen“). Gewertet werden nur solche Referenzen, die die Voraussetzungen der Vergleichbarkeit und der Mindestkriterien nach Maßgabe der Angaben unter Ziffer III.1.3) erfüllen.
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe I die Leistungen der Leistungsphase 1-4 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen weiterer Leistungsphasen in den Stufen II: Lph 5-7, III: Lph 8 beauftragt (Stufenvertrag). Die Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe (Lph 1- 4) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertrags-ziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bewerberfragen sind bis spätestens zum 13.06.2022 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Eine Begehung der auszustattenden Räumlichkeiten kann nur nach Terminabsprache erfolgen. Terminanfragen für solche Ortsbesichtigungen sind spätestens bis zum 06.06.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten
TGA-Planungsleistungen
Norderstedt
TGA-Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI Leistungsphasen 1-4. Weitere Leistungen in folgenden Stufen als Optionalleistungen: Stufe II: Lph 5-7, Stufe III: Lph 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen Durchschnittlicher Nettoumsatz mit vergleichbaren TGA-Planungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren Kriterium 2: Beschäftigte mit einschlägigem, abgeschlossenem Hochschulstudium, etwa der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar Kriterium 3: Referenzen des Unternehmens („Unternehmensreferenzen“). Gewertet werden nur solche Referenzen, die die Voraussetzungen der Vergleichbarkeit und der Mindestkriterien nach Maßgabe der Angaben unter Ziffer III.1.3) erfüllen.
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe I die Leistungen der Leistungsphase 1-4 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen weiterer Leistungsphasen in den Stufen II: Lph 5-7, III: Lph 8 beauftragt (Stufenvertrag). Die Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe (Lph 1- 4) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertrags-ziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bewerberfragen sind bis spätestens zum 13.06.2022 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Eine Begehung der auszustattenden Räumlichkeiten kann nur nach Terminabsprache erfolgen. Terminanfragen für solche Ortsbesichtigungen sind spätestens bis zum 06.06.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten
Tragwerksplanung inkl. therm. Bauphysik
Norderstedt
TGA-Planungsleistungen gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 1-4. Weitere Leistungen in folgenden Stufen als Optionalleistungen: Stufe II: Lph 5-6,
Kriterium 1: Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen Durchschnittlicher Nettoumsatz mit vergleichbaren Tragwerksplanungsleistungen (inkl. therm. Bauphysik) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren Kriterium 2: Beschäftigte mit einschlägigem, abgeschlossenem Hochschulstudium, etwa der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar Kriterium 3: Referenzen des Unternehmens („Unternehmensreferenzen“). Gewertet werden nur solche Referenzen, die die Voraussetzungen der Vergleichbarkeit und der Mindestkriterien nach Maßgabe der Angaben unter Ziffer III.1.3) erfüllen.
Der AG überträgt dem AN mit Vertragsabschluss zunächst als Beauftragungsstufe I die Leistungen der Leistungsphase 1-4 HOAI. Darüber hinaus soll die Option bestehen, dass der AG den AN mit den Leistungen weiterer Leistungsphasen in der Stufe II: Lph 5-6 beauftragt (Stufenvertrag). Die Beauftragung dieser weiteren Leistungsphasen bleibt dem AG vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung weiterer, über die erste Stufe (Lph 1-4) hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist dem Grunde nach vorgesehen, soweit der AN die vereinbarten Vertrags-ziele einhalten kann und der AG auf der Grundlage der Planungs- bzw. Ausschreibungsergebnisse die jeweiligen Genehmigungen und Finanzierungsfreigaben erhält.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Bewerberfragen sind bis spätestens zum 13.06.2022 über das Vergabeportal an die Auftraggeberin zu richten. Eine Begehung der auszustattenden Räumlichkeiten kann nur nach Terminabsprache erfolgen. Terminanfragen für solche Ortsbesichtigungen sind spätestens bis zum 06.06.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
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Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (zusätzlich auch von eignungsverleihenden Nachunternehmern).
2) Bewerbergemeinschaftserklärung: Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
3) Nachunternehmererklärung: Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 5 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen, einschlägigen Eignungs-nachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, diebestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewer-ber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bewerber ha-ben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen Bezüglich der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber ihre Nettogesamtumsatzzahlen mit vergleichbaren Leistungen nachweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Los 1: Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren mindestens einen durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz mit dem Anteil der Architektenleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro erreicht haben.
Los 2: Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren mindestens einen durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz mit dem Anteil der Freianlagenplanungsleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro erreicht haben.
Los 3: Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren mindestens einen durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz mit dem Anteil der TGA-Planungsleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro erreicht haben.
Los 4: Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren mindestens einen durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz mit dem Anteil der Tragwerkplanungsleistungen inkl. therm. Bauphysik in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro erreicht haben.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
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Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die-bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1) Angaben zu den bei dem Bewerber beschäftigten Architekten und Diplom-Ingenieuren Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind die Zahlen der Beschäftigten mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium z.B. der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbar anzugeben.
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2) Referenzen Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber Referenzen ihres Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen (je Los das entsprechende Leistungsbild) nachweisen (Projektzeitraum: 2018-2022).
Zu II.1.3.1):
Los 1: Der Bewerber muss mindestens über drei Beschäftigte mit einem entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium verfügen (Mindestkriterium).
Los 2: Der Bewerber muss mindestens über vier Beschäftigte mit einem entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium verfügen (Mindestkriterium).
Los 3: Der Bewerber muss mindestens über sechs Beschäftigte mit einem entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium verfügen (Mindestkriterium).
Los 4: Der Bewerber muss mindestens über drei Beschäftigte mit einem entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium verfügen (Mindestkriterium).
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Zu II.1.3.2):
Bewerber müssen je Los, auf das sie sich bewerben, mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen einreichen. Je Los können bis zu drei Referenzen eingereicht werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
§ 75 VgV
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Zur Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 werden die Bieter zur Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung aufgefordert (Vordruck 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelleanzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).