Boppard Hbf, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43946
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Boppard Hbf, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen
Bahnhof Boppard
Objekt- und Tragwerksplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Landespflegerische Begleitplanung (LBP), Fachbeitrag zum Artenschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Boppard Hbf, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zuerteilen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Boppard
Objekt- und Tragwerksplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Landespflegerische Begleitplanung (LBP), Fachbeitrag zum Artenschutz.
NT01: zusätzliche Umweltplanungsleistungen aufgrund geänderter techn. Planung
Eine separate Vergabe der zusätzlichen Umweltplanungsleistungen ist aufgrund der bestehenden, vertraglichen Bindung des
Büros COCHET Consult GbR nicht möglich. Diese muss zwangsläufig vom selbigen Büro erbracht werden, da dieses bereits über
die örtlichen Gegebenheiten verfügen und die vorliegenden Planungsergebnisse erarbeitet hat.
Die Bindung eines neuen AN hätte zur Folge, dass die zusätzlich notwendige Ausschreibungsphase und die Einarbeitung des
neuen AN einen erheblichen Terminverzug innerhalb des Projekts mit sich bringen würde. Sowohl Submissionsergebnis, als auch
der dadurch einhergehende zeitliche Verzug würde voraussichtlich erhebliche Mehrkosten generieren.