Bf Treysa und Bf Borken, Modernisierung und Umstrukturierung, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37722
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Treysa und Bf Borken, Modernisierung und Umstrukturierung, Projektsteuerung
Borken
Mit Auftragserteilung übernimmt der Bieter die Projektsteuerung für den Umbau und Modernisierung Bf Borken. Hierunter fallen insbesondere die markierten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung und deren Hauptverantwortlichkeiten und Verantwortlichkeiten im Projekt.
Generell koordiniert der AN alle erforderlichen Leistungen übergreifend und gesamthaft. Bei der Projektabwicklung sind Abhängigkeiten zu allen laufenden bzw. sich in Planung befindlichen Projekten zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: Umbau und Modernisierung Bf Borken, Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Seit dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten /Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Alle geforderten Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wirdnicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf-Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bitte versuchen Sie sich wirklich kurz zu halten und fassen Sie die Erklärungen zu III1.1, 1.2 und VI. auf maximal 10 Seitenzusammen (Eigenerklärungen).
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens drei Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als drei Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
2) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem / den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Sweco GmbH
- Ingenieurbüro Tiedt GmbH
- Hasselmann GmbH
- EQOS Energie GmbH
- Pond Security Bahn Service GmbH
- Götz-Bahnservice Nord
3) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder eineneigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
4) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
5) Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerbausgeschlossen ist.
6) Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
7) „Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a. versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c. irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Borken
Mit Auftragserteilung übernimmt der Bieter die Projektsteuerung für den Umbau und Modernisierung Bf Borken. Hierunter fallen insbesondere die markierten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung und deren Hauptverantwortlichkeiten und Verantwortlichkeiten im Projekt.
Generell koordiniert der AN alle erforderlichen Leistungen übergreifend und gesamthaft. Bei der Projektabwicklung sind Abhängigkeiten zu allen laufenden bzw. sich in Planung befindlichen Projekten zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59555
Land: Deutschland
NT02: Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung durch geänderten Bauablauf und Verlängerung Bauzeit
Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Durch neue
Ausschreibung inkl. Vergabeprozess kommt es zu einem erheblichem Wissensverlust durch Einarbeitung einer neuen
Projektsteuerung. Dies steht wirtschaftlich in keinem Verhältnis um den Auftragnehmer zu wechseln.